hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2 "Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede,
Blumenstraße/Rosenstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat der Beratung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2 in seiner Sitzung am 07.08.2017 zugestimmt. Vorangegangen war eine
Anliegerversammlung am 24.05.2017, bei der eine große Mehrheit die Einleitung
des Bauleitplanverfahrens befürwortet hatte (siehe Vorlage Nr. B/0854/2017).
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt (zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO unter 20.000 m²), kann für diese Bebauungsplanänderung das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Auf Grund der hiermit verbundenen Reduzierung der Verfahrenskosten und angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Aufgrund eines zu erwartenden öffentlichen Interesses der betroffenen Anlieger an der Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des Verzichts auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch gemacht werden.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung bzw. müssen im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen: