hier: Nebenanlagen vor dem geplanten Café "Müller Egerer", August-Hinrichs-Straße
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt die Entwidmung der Flurstücke 91/19, 148/4, 37/21, 149/10, 154/9 der Flur 12 gem. § 7 des Nds.
Straßengesetzes.
Anmerkung: Die
bisherige Parkplatzfläche (Parkplatz- und Gehwegfläche) wird im
Baugenehmigungsverfahren zu einer Außensitzfläche für Cafébesucher umgestaltet.
Die Nutzer des ehem. Fußweges direkt vor dem bisher vorhandenen Wohn- und
Geschäftsgebäudes werden um die Außensitzfläche entlang der Landesstraße L 824
(Hauptstraße) und der L 825 (August-Hinrichs-Straße) auf dem vorh. Geh- und
Radweganlagen herum geführt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aufgrund der von Müller & Egerer vorgesehenen Bebauung und Nutzung des Grundstückes im Einmündungsbereich der August-Hinrichs-Straße als Café, mit der Nutzung des Parkplatzes als Außenstellfläche, muss der Gehweg vor dem jetzigen Gebäude aufgehoben werden.
Nach § 7 (1) des Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) kann eine sog.
Umstufung (Entwidmung) einer Straße oder Nebenanlage vorgenommen werden, da die
bisherige Einstufung nicht mehr ihrer Verkehrsbedeutung entspricht, bzw.
aufgegeben wird.
Die Einstufungen der Straßen richtet sich nach §3 des NstrG. Straßen
werden in Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder sonstige
öffentliche Straßen eingeteilt.
Bei den Straßenflurstücken der Flur 12, Flurstücke 91/19, 148/4, 37/21,
149/10, 154/9 handelte es sich bislang um Landesstraßenareale im Eigentum des
Landes Niedersachsen.
Herr Jan-Christof Egerer ist bereits Eigentümer des Grundstückes 148/7
der Flur 12 und hat die vorgenannten
Straßenflurstücke vom Land Niedersachsen käuflich erworben.
Die Fußgänger und Radfahrer nutzen künftig nur noch den Fuß- und Radweg,
der bereits um die bisherige Parkplatzanlage / zukünftige Außensitzfläche des
Cafés herum verläuft.
Finanzierung:
Entfällt
Anlagen: