hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 65 I "Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
die geplante Wohnbauentwicklung in Borbeck (Gelände Harke) wurde bereits im
Verwaltungsausschuss am 16.01.2017 und am 14.08.2017 berichtet. Gemäß dem Gesamträumlichem
Zielkonzept für die Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde Wiefelstede vom
18.02.2013 sollen ca. 20 % des Bedarfes bis 2030 in den dörflichen Ortsteilen
gedeckt werden - darunter auch Borbeck. Der außerhalb der Grundzentren noch zu
deckende Bedarf liegt aktuell bei 6,53 ha Bruttowohnbauland.
Über
den möglichen Ankauf der Fläche ist bereits mit dem Grundstückseigentümer
erfolgreich verhandelt worden. Am 11.07./17.07.2017 wurde ein
Kaufoptionsvertrag unterzeichnet, der ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht
beinhaltet für den Fall, dass die Umwandlung in Wohnbaugelände im Rahmen eines
Bauleitplanverfahrens nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbunden ist oder der Gemeinderat dem angestrebten Kauf nicht zustimmt.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu
diesem TOP wird Herr Bunge, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, hinzugeladen.
Anlagen: