hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122
"Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße" im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aufgrund des geänderten, nunmehr ebenerdigen Baus der KiTa Süd ist der Bebauungsplan Nr. 122 für diesen Bereich erneut zu ändern. Der Landkreis Ammerland hatte der Zulassung einer Befreiung für das Überschreiten der Baugrenzen und somit der Baugenehmigung seinerzeit nur unter dieser Voraussetzung zugestimmt.
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer nur sehr geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kann in diesem Fall verzichtet werden.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Planungskosten betragen voraussichtlich rd. 2.700 Euro. Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2018 bereit.
Anlagen: