Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II "Heidkamp-Nord",
hier: Vorstellung des geänderten Planentwurfs
Vorlage
B/1088/2018
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

   

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem geänderten Planentwurf zu.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 II, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2017 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, gebeten.

 

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbauverkehr hatte die Anordnung des Regenrückhaltebeckens (RRB) in der Anbauverbotszone der L 824 in ihrer Stellungnahme vom 25.10.2017 abgelehnt und um Änderung der Planung gebeten. Nach Rücksprache wurde seinerzeit jedoch signalisiert, dass eine Abweichung von den Verboten möglich sei, wenn der Nachweis erbracht werde, dass keine andere Möglichkeit für die Anlage des RRB besteht. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.11.2017 berichtet (Vorgang B/0959/2017).

 

Das Ingenieurbüro Heinzelmann hat die Notwendigkeit der Anordnung des Regenrückhaltebeckens in der Anbauverbotszone der L 824 mit Stellungnahme vom 15.01.2018 ausführlich dargelegt (siehe Anlage). Die Stellungnahme und ein Lageplan, aus dem die Topographie des Geländes hervorgeht, wurden der Landesverkehrsbehörde am 15.01.2018 per E-Mail zugesandt.

 

Die Landesverkehrsbehörde hat hierauf per E-Mail vom 14.02.2018 (siehe Anlage) geantwortet, dass aus den Unterlagen nicht eindeutig zu entnehmen sei, warum das RRB unbedingt in der Anbauverbotszone der L 824 liegen muss. Die angesprochene fehlende Aussage zur Bemessung wurde am 15.02.2018 nachgereicht.


Aufgrund der Komplexität der Entwässerungsproblematik wurde ein Ortstermin vorgeschlagen, der am 02.03.2018 stattgefunden hat. Auch hier konnte die Nds. Landesbehörde nicht von der Notwendigkeit der geplanten Anordnung des RRB überzeugt werden. Unter Hinweise auf den Platzbedarf einer in Zukunft eventuell erforderlichen Linksabbiegespur und einer eventuell notwendigen Bushaltestelle an der L 824 im Bereich der Straße „Am Elisabethstein“ wurde erneut eine Änderung der Anordnung des RRB gefordert. Das RRB sollte zum Einmündungsbereich der Straße „Am Elisabethstein“ einen Abstand von mindestens 100 m einhalten.

 

Das Ingenieurbüro Heinzelmann hat daraufhin das Entwässerungskonzept noch einmal überarbeitet. Das geänderte Konzept sei zwar nicht optimal, würde aber unter folgenden Bedingungen funktionieren:

 

-     Geländeauffüllung im Gebiet bis zu 80 cm!

-     Graben entlang der L 824 muss vertieft werden

-     Verrohrung unterhalb der L 824 und entlang der gegenüberliegenden Straßenseite

 

Die Landesverkehrsbehörde hat dem geänderten Entwässerungskonzept, der Lage des RRB, der notwendigen Grabenvertiefung und der Verrohrung unterhalb der L 824 mit E-Mail vom 07.05.2018 zugestimmt (siehe Anlage).

 

Der Bebauungsplanentwurf muss noch dem neuen Entwässerungskonzept und der neuen Plangrundlage angepasst werden. Das Entwässerungskonzept wird zurzeit erstellt, wie auch das bereits beauftragte, erforderliche Lärmschutzgutachten. Dieser Auftrag wurde nach Eingang der ersten negativen Stellungnahme der Landesbehörde vorsorglich „auf Eis gelegt“.

 

Der geänderte Planentwurf und das Erschließungskonzept (siehe anliegende Skizzen) werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen. 


Anlagen: