Betreff
Straßenbeleuchtung,
hier: 1. Evtl. Änderung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung
2. Beleuchtung "Ole Karkpadd" in Metjendorf
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2018)
Vorlage
B/1099/2018
Aktenzeichen
III-2/545201
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Sh. Beratungsergebnis

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

 

1. Evtl. Änderung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung

 

a) Brenndauer der Straßenbeleuchtung - Grundsätzliches

 

Die SPD-Fraktion beantragt eine grundsätzliche Beratung über eine evtl. Verlängerung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung. Begründet wird diese Forderung mit dem verbesserten Angebot der Buslinie 330 zwischen Conneforde und Oldenburg und mit den durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung erzielten Stromkosteneinsparungen.

 

Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21.02.2005 gelten zurzeit die folgenden Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung:

 

Morgens:

 

ab 01.05. jeden Jahres:                                 keine Beleuchtung

ab 01.09. jeden Jahres:                                 Beleuchtung ab 5.30 Uhr bis zum Eintritt der

                                                                       Morgendämmerung

Abends:

 

ganzjährig:                                                    vom Eintritt der Dämmerung bis 24.00 Uhr

 

Die Kosten für eine Brennzeitenverlängerung der Straßen- und Bushaltestellenbeleuchtung wurden vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze ermittelt (sh. auch anl. Aufstellung).

 

 

Insgesamt betragen die Stromverbräuche/die Stromkosten zurzeit jährlich:

 

für die Straßenbeleuchtung:                          rd. 190.000 kWh                    46.000,00 €

 

für die Bushaltestellenbeleuchtung:              rd.    2.500 kWh                       3.000,00 €

 

Insgesamt                                                      rd. 192.500 kWh                   49.000,00 €

 

Bei einer evtl. Brennzeitenverlängerung würden die im Folgenden aufgeführten zusätzlichen Stromverbräuche/Stromkosten entstehen:

 

 

Täglich

 

Nur am Wochenende

(2 Tage)

 

 

 

Geschätzter Verbrauch

Geschätzte Kosten

Geschätzer Verbrauch

Geschätzte Kosten

Bei Brennzeiten-verlängerung um

1 Stunde

38.500 kWh

9.800,00 €

11.000 kWh

2.800,00 €

Bei Brennzeiten-verlängerung um

2 Stunden

77.000 kWh

19.600,00 €

22.000 kWh

5.600,00 €

 

 

Technisch wäre eine Umstellung bei täglicher Brennzeitenverlängerung ohne große Probleme und Kosten möglich: die EWE würde einmalig den Impuls ändern und die mit der Wartung und Instandsetzung der Beleuchtungsanlagen beauftragen Elektrofirmen für die Gemeindeteile Nord (Elektro Eilers) und Süd (Thüer) müssten einmalig je Ortschaft neue Einstellungen vornehmen.

 

Eine Brennzeitverlängerung nur an den Wochenenden und zusätzlich an Feiertagen wäre technisch zwar möglich, setzt aber voraus, dass alle Schaltkästen mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden, die es ermöglicht, täglich unterschiedliche Zeitangaben zu programmieren. Lt. Auskunft des Herrn Sanken, EWE, wäre dieses ein Rückschritt, da die Gemeinde Wiefelstede sich seinerzeit für die zentrale Steuerung durch die EWE entschieden hat.

 

Die Kosten für die  erforderliche Umrüstung konnten der Gemeinde auf die Schnelle nicht mitgeteilt werden. Ein Kostenvoranschlag müsste unter Mitteilung der genauen Zeiten angefordert und könnte der Gemeinde nach Ermittlung durch die technische Abteilung der EWE zur Verfügung gestellt werden.

 

Seitens des FD Straßen, Wege, Plätze wird eine Brennzeitenverlängerung nicht unbedingt als erforderlich angesehen. Es ist abzuwägen, wie viele Bürger tatsächlich das verbesserte Angebot der Buslinie 330 (sh. anl. Fahrpläne) nutzen und von der Änderung der Brennzeiten profitieren würden. Auch wird in den letzten Jahren von Bürgern kaum Kritik an den bestehenden Brennzeiten der Straßenbeleuchtung geübt.

 

 

Weiterhin sollten die durch die Umrüstung der Beleuchtung auf Energiesparleuchtmittel in den Jahren 2009/2010 und nach Beginn der Umrüstung auf LED ab 2016 erzielten Einsparungen in Höhe von zwischenzeitlich jährlich rd. 20.000,00 € (sh. Anlage) auch Einsparungen bleiben; zumindest war es bislang die Meinung der Ratsmehrheit.

 

Im Zusammenhang mit einer evtl. Brennzeitenverlängerung sollte gemäß Antrag der SPD-Fraktion auch darüber beraten werden, ob das bestehende Angebot der Buslinie 330 mit einer „Spätverbindung“ am Samstag und Sonntag evtl. erweitert oder geändert werden sollte (eine Spätverbindung am Freitag statt am Sonntag) und eine Prüfung der Angelegenheit über den Landkreis Ammerland als erforderlich angesehen wird.

 

 

b) Durchgängige Beleuchtung bei örtlich bedeutsamen und von Vereinen getragenen Veranstaltungen.

 

Zurzeit veranlasst die Gemeinde lediglich Silvester automatisch die durchgängige Straßenbeleuchtung. Sofern Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter die Verlängerung der Brenndauer (durchgängige Beleuchtung) der Straßenbeleuchtung anlässlich der Durchführung von Veranstaltungen beantragen bzw. beantragen müssen, ist hierfür je Veranstaltung eine Kostenpauschale in Höhe von 180,00 € an die Gemeinde zu entrichten. Dieses ist in der Regel der Fall bei den Veranstaltungen: Freiluftdisco Spohle (Sportverein Spohle), Dorffest Spohle (Boßelverein), Schützenfest Wiefelstede (Schützenverein Wiefelstede), Schützenfest Metjendorf (Schützenverein Metjendorf) und Dorffest Wiefelstede (Ortsbürgerverein Wiefelstede).

 

Die von der Gemeinde Wiefelstede zu tragenden Umstellungskosten der Elektrofirmen liegen bei rd. 50,00 € je Umstellung; die zusätzlich entstehen Stromkosten je Veranstaltung sind abhängig von der Dauer und der Größe der Schaltkreise.

 

Die von der SPD-Fraktion zur Diskussion gestellte grundsätzliche durchgängige Beleuchtung bei allen örtlich bedeutsamen und von Vereinen getragenen Veranstaltungen ohne Kostenberechnung wird seitens der Verwaltung als problematisch angesehen, da die Gefahr besteht, dass auch bei der Durchführung von jeder noch so kleinen Veranstaltung wie Feuerwehrbälle, Sportlerbälle, Osterfeuer, Erntefeste, Sternmärsche (Gristede) … die durchgängige Beleuchtung von den Veranstaltern gefordert werden könnte. Dieses würde zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand und auch zu zusätzlichen Umstellungskosten von rd. 50,00 € je Veranstaltung führen.

 

 

 

 

2. Beleuchtung „Ole Karkpadd“ in Metjendorf

 

Die Beratung über den derzeitigen Sachstand in der Angelegenheit „Entwicklung einer optimalen Beleuchtung „nach Bedarf“ sollte zunächst geführt werden. Danach sollte über die Beauftragung eines Fachingenieurs beraten werden, da eine Ausarbeitung hierzu von der Verwaltung nicht geleistet werden kann (sh. hierzu die Broschüre „Smarte Pfosten“, übergeben von Herrn Matthias Brucke).

 

 

 

 

    


Finanzierung:

 

Haushaltsmittel für eine Verlängerung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung sind im Haushaltsjahr 2018 ff nicht enthalten.

     


Anlagen: