hier: 1. Evtl. Änderung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung
2. Beleuchtung "Ole Karkpadd" in Metjendorf
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2018)
Vorschlag /
Empfehlung:
Sh. Beratungsergebnis
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
1. Evtl. Änderung der Brennzeiten der
Straßenbeleuchtung
a) Brenndauer der Straßenbeleuchtung - Grundsätzliches
Die
SPD-Fraktion beantragt eine grundsätzliche Beratung über eine evtl.
Verlängerung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung. Begründet wird diese
Forderung mit dem verbesserten Angebot der Buslinie 330 zwischen Conneforde und
Oldenburg und mit den durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung erzielten
Stromkosteneinsparungen.
Gemäß
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21.02.2005 gelten zurzeit die
folgenden Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung:
Morgens:
ab 01.05. jeden Jahres: keine
Beleuchtung
ab 01.09. jeden Jahres: Beleuchtung
ab 5.30 Uhr bis zum Eintritt der
Morgendämmerung
Abends:
ganzjährig: vom
Eintritt der Dämmerung bis 24.00 Uhr
Die
Kosten für eine Brennzeitenverlängerung der Straßen- und
Bushaltestellenbeleuchtung wurden vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze
ermittelt (sh. auch anl. Aufstellung).
Insgesamt
betragen die Stromverbräuche/die Stromkosten zurzeit jährlich:
für
die Straßenbeleuchtung: rd.
190.000 kWh 46.000,00 €
für
die Bushaltestellenbeleuchtung: rd. 2.500 kWh 3.000,00 €
Insgesamt rd. 192.500 kWh 49.000,00 €
Bei
einer evtl. Brennzeitenverlängerung würden die im Folgenden aufgeführten
zusätzlichen Stromverbräuche/Stromkosten entstehen:
|
Täglich |
|
Nur am
Wochenende (2 Tage) |
|
|
Geschätzter Verbrauch |
Geschätzte Kosten |
Geschätzer Verbrauch |
Geschätzte Kosten |
Bei
Brennzeiten-verlängerung um 1 Stunde |
38.500
kWh |
9.800,00
€ |
11.000
kWh |
2.800,00
€ |
Bei
Brennzeiten-verlängerung um 2 Stunden |
77.000
kWh |
19.600,00
€ |
22.000
kWh |
5.600,00
€ |
Technisch
wäre eine Umstellung bei täglicher Brennzeitenverlängerung ohne große Probleme
und Kosten möglich: die EWE würde einmalig den Impuls ändern und die mit der
Wartung und Instandsetzung der Beleuchtungsanlagen beauftragen Elektrofirmen
für die Gemeindeteile Nord (Elektro Eilers) und Süd (Thüer) müssten einmalig je
Ortschaft neue Einstellungen vornehmen.
Eine
Brennzeitverlängerung nur an den Wochenenden und zusätzlich an Feiertagen wäre
technisch zwar möglich, setzt aber voraus, dass alle Schaltkästen mit der erforderlichen
Technik ausgestattet werden, die es ermöglicht, täglich unterschiedliche
Zeitangaben zu programmieren. Lt. Auskunft des Herrn Sanken, EWE, wäre dieses
ein Rückschritt, da die Gemeinde Wiefelstede sich seinerzeit für die zentrale
Steuerung durch die EWE entschieden hat.
Die
Kosten für die erforderliche Umrüstung
konnten der Gemeinde auf die Schnelle nicht mitgeteilt werden. Ein
Kostenvoranschlag müsste unter Mitteilung der genauen Zeiten angefordert und
könnte der Gemeinde nach Ermittlung durch die technische Abteilung der EWE zur
Verfügung gestellt werden.
Seitens
des FD Straßen, Wege, Plätze wird eine Brennzeitenverlängerung nicht unbedingt
als erforderlich angesehen. Es ist abzuwägen, wie viele Bürger tatsächlich das
verbesserte Angebot der Buslinie 330 (sh. anl. Fahrpläne) nutzen und von der
Änderung der Brennzeiten profitieren würden. Auch wird in den letzten Jahren
von Bürgern kaum Kritik an den bestehenden Brennzeiten der Straßenbeleuchtung
geübt.
Weiterhin
sollten die durch die Umrüstung der Beleuchtung auf Energiesparleuchtmittel in
den Jahren 2009/2010 und nach Beginn der Umrüstung auf LED ab 2016 erzielten
Einsparungen in Höhe von zwischenzeitlich jährlich rd. 20.000,00 € (sh. Anlage)
auch Einsparungen bleiben; zumindest war es bislang die Meinung der
Ratsmehrheit.
Im
Zusammenhang mit einer evtl. Brennzeitenverlängerung sollte gemäß Antrag der
SPD-Fraktion auch darüber beraten werden, ob das bestehende Angebot der
Buslinie 330 mit einer „Spätverbindung“ am Samstag und Sonntag evtl. erweitert
oder geändert werden sollte (eine Spätverbindung am Freitag statt am Sonntag)
und eine Prüfung der Angelegenheit über den Landkreis Ammerland als
erforderlich angesehen wird.
b) Durchgängige Beleuchtung bei örtlich bedeutsamen und von Vereinen
getragenen Veranstaltungen.
Zurzeit
veranlasst die Gemeinde lediglich Silvester automatisch die durchgängige
Straßenbeleuchtung. Sofern Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter die
Verlängerung der Brenndauer (durchgängige Beleuchtung) der Straßenbeleuchtung
anlässlich der Durchführung von Veranstaltungen beantragen bzw. beantragen
müssen, ist hierfür je Veranstaltung eine Kostenpauschale in Höhe von 180,00 €
an die Gemeinde zu entrichten. Dieses ist in der Regel der Fall bei den
Veranstaltungen: Freiluftdisco Spohle (Sportverein Spohle), Dorffest Spohle
(Boßelverein), Schützenfest Wiefelstede (Schützenverein Wiefelstede),
Schützenfest Metjendorf (Schützenverein Metjendorf) und Dorffest Wiefelstede
(Ortsbürgerverein Wiefelstede).
Die
von der Gemeinde Wiefelstede zu tragenden Umstellungskosten der Elektrofirmen
liegen bei rd. 50,00 € je Umstellung; die zusätzlich entstehen Stromkosten je
Veranstaltung sind abhängig von der Dauer und der Größe der Schaltkreise.
Die
von der SPD-Fraktion zur Diskussion gestellte grundsätzliche durchgängige Beleuchtung bei allen örtlich
bedeutsamen und von Vereinen getragenen Veranstaltungen ohne Kostenberechnung wird seitens der Verwaltung als problematisch
angesehen, da die Gefahr besteht, dass auch bei der Durchführung von jeder noch
so kleinen Veranstaltung wie Feuerwehrbälle, Sportlerbälle, Osterfeuer,
Erntefeste, Sternmärsche (Gristede) … die durchgängige Beleuchtung von den
Veranstaltern gefordert werden könnte. Dieses würde zu einem erheblichen
Verwaltungsmehraufwand und auch zu zusätzlichen Umstellungskosten von rd. 50,00
€ je Veranstaltung führen.
2. Beleuchtung „Ole Karkpadd“ in Metjendorf
Die
Beratung über den derzeitigen Sachstand in der Angelegenheit „Entwicklung einer
optimalen Beleuchtung „nach Bedarf“ sollte zunächst geführt werden. Danach
sollte über die Beauftragung eines Fachingenieurs beraten werden, da eine
Ausarbeitung hierzu von der Verwaltung nicht geleistet werden kann (sh. hierzu
die Broschüre „Smarte Pfosten“, übergeben von Herrn Matthias Brucke).
Finanzierung:
Haushaltsmittel
für eine Verlängerung der Brennzeiten der Straßenbeleuchtung sind im
Haushaltsjahr 2018 ff nicht enthalten.
Anlagen: