hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung einer
Außenbereichssatzung für Mollberg, gemäߧ 35 Abs. 6 BauGB.
b) Weiter beschließt der
Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig
mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
eine Wohnbauentwicklung in Mollberg am Mollberger Weg ist bereits mehrfach
beraten worden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer
Außenbereichssatzung ist vom Landkreis Ammerland bestätigt worden. Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 beschlossen, ein
Satzungsverfahren gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für Mollberg in der am 28.05.2018
übermittelten Form (reduzierte Lösung) einzuleiten (siehe Vorlage B/1108/2018).
Durch eine Außenbereichssatzung kann die Gemeinde bestimmen, dass Wohnzwecken
oder kleineren Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienende Vorhaben nicht
entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan
über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen. D. h. die Zulässigkeit für
Wohnbauvorhaben oder für Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbetrieben
dienen, wird erweitert und für sie, wenn keine anderen öffentlichen Belange
(als die Darstellungen im Flächennutzungsplan) beeinträchtigt werden, ein
Baurecht geschaffen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die
Zulässigkeit getroffen werden.
Das
Verfahren ähnelt dem vereinfachten Verfahren für einen Bebauungsplan, d. h. es
ist lediglich ein Verfahrensschritt - die öffentliche Auslegung mit
gleichzeitiger Behördenbeteiligung - durchzuführen. Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB
kann von der frühzeitigen Öffentlichkeitsunterrichtung abgesehen werden.
Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher
öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind über die Grundzüge
der Planung informiert worden.
Der
Entwurf der Außenbereichssatzung für Mollberg wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu
diesem Top wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2018 zur Verfügung.
Die Kosten sollen von den jeweiligen Grundstückseigentümern über einen erhöhten
Infrastrukturzuschlag in Höhe von 15,00 Euro/m², max. jedoch 20.000,00 Euro pro
Grundstück/Wohngebäude erstattet werden (siehe Vorlage B/1034/2018).
Anlagen: