hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seiteb) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den
Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die 122. Änderung des Flächennutzungsplans, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2017 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, gebeten.
Die Öffentlichkeitsunterrichtung fand am 25.01.2018 in Claußens Gaststätte in Nuttel statt. Die Einladung hierzu erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 18.01.2018.
Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge und der überarbeitete Entwurf der 122. Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung sind beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Anlagen: