hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei Kesselpauken
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung von zwei Kesselpauken gemäß § 8 der
Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt
max. 2.566,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Orchester Mediante e.V. beantragt mit Email vom 25.04.2019 die Bezuschussung
zum Erwerb von zwei Kesselpauken. Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft
sich auf 7.698,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 26.04.2019 wurde dem
Orchester Mediante e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach
den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer
Drittelförderung, max. 2.566,00 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung
wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere
Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den
Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2019 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Der
Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 8 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 2.566,00 € denkbar.
Verwaltungsseitig wird der Antrag
unterstützt.
Anlagen:
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