Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 II "Wiefelstede, Am Brinkacker",
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/1400/2019
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 II "Wiefelstede, Am Brinkacker" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung wird verzichtet.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Über die Notwendigkeit der Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte im Ort Wiefelstede ist bereits mehrfach berichtet worden. Als Konsequenz hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.03.3019 einstimmig den Ankauf einer Fläche im Bereich Hörner Straße/Am Brinkacker beschlossen. Der Maßnahmebeschluss soll vom Gemeinderat am 30.09.2019 gefasst werden. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt am 23.09.2019 im Verwaltungsausschuss (siehe Vorlage-Nr. B/1369/2019).

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kindertagesstätte ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 II „Wiefelstede, Am Brinkacker“ erforderlich. Bei der Planung sind die Beeinträchtigungen durch die Geruchsemissionen der Wiefelsteder Kläranlage zu berücksichtigen (siehe Anlage).

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dieser wäre der Bauleitplanung lediglich anzupassen.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in einer Größe von weniger als 10.000 m² (Anmerkung: Die Errichtung von Kindertageseinrichtungen ist in allgemeinen Wohngebieten zulässig. Kinderlärm ist keine schädliche, unzumutbare Lärmbelästigung.). Somit kann für dieses Bauleitplanverfahren - bis zum 31.12.2019 - das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewandt werden. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung in diesem Fall zu verzichten.

 


 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 II wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

 

Entsprechende Haushaltsmittel für das Bauleitplanverfahren stehen im Haushalt zur Verfügung.

 


Anlagen: