Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
dauerhaften Aufweitung der „Edekastraße“ zu. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt gegenüber dem Landkreis Ammerland eine positive Stellungnahme
abzugeben und die noch erforderlichen Abstimmungen mit der EDEKA-Miha
Immobilien Service GmbH vorzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Datum vom 19.07.2019 hat die Firma Edeka einen Antrag auf dauerhafte Aufweitung
der Edekastraße bei der Gemeinde Wiefelstede gestellt (s. Antrag in der
Anlage).
Für
die „Edekastraße“ wurde mit Datum vom 26.11.2013, für die Dauer der Bauzeit,
eine
Ausnahmegenehmigung/Sondernutzungserlaubnis gem. § 24 Abs. 7 Nds. Straßengesetz vom
Landkreis Ammerland für die Aufweitung der „Edekastraße“ erteilt (Anbindung an
die Kreisstraße 137). Mit der Erteilung der Erlaubnis wurde festgelegt, dass
nach Abschluss der Baumaßnahmen abschließend über die dauerhafte Aufweitung und
somit über die Erforderlichkeit der zusätzlichen Fahrspur beschlossen werden
soll.
Die
Firma Edeka - Miha Immobilien-Service GmbH hat nun den entsprechenden Antrag
gestellt, da die Bauarbeiten auf dem Gelände weitestgehend abgeschlossen sind.
Durch den Anbau einer zusätzlichen Fahrspur wurde das Verkehrsaufkommen
deutlich entzerrt. Der Ausbau des
Knotenpunktes hat sich nach Auffassung der Edeka und der Gemeindeverwaltung
bewährt. Daher wird seitens der Gemeindeverwaltung die Auffassung vertreten, dass
die Gemeinde Wiefelstede zu der dauerhaften Aufweitung der Straße eine positive
Stellungnahme abgegeben sollte.
Sofern
eine dauerhafte Aufweitung der „Edekastraße“ erfolgt, ist seitens der Firma
Edeka – Miha Immobilien Service GmbH die betroffene Verkehrsfläche an die
Gemeinde Wiefelstede zu übertragen, damit diese dann für den öffentlichen
Verkehrs als Gemeindestraße gewidmet werden kann. Für die Übertragung der
Fläche ist dann noch die Vermessung der Teilfläche erforderlich. Die Kosten für
die Abwicklung der dauerhaften Aufweitung hat die Edeka- Miha
Immobilien-Service GmbH zu übernehmen.
Finanzierung:
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Anlagen: