hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 122 „Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Eigentümer des Edeka-Marktes in Metjendorf, Herr Hans-Günter Thüer, hat mit
E-Mail vom 06.10.2018 die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung des Marktes von bisher 1.600 qm auf 2.500 qm Verkaufsfläche
beantragt. Baurechtlich zulässig wäre schon jetzt eine Erweiterung der
Verkaufsfläche auf 1.900 qm.
Mit
der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche sollen die Warenpräsentation
verbessert und die Laufwege verbreitert werden. Außerdem will man wegen des
stetig steigenden Bedarfs das Angebot an Bioprodukten und an veganen Produkten
vergrößern. Zusätzlich sollen weitere Parkplätze entstehen.
Gemäß
Verträglichkeitsanalyse vom 26.04.2019 ist die Verkaufsflächenerweiterung
städtebaulich und raumordnerisch vertretbar (siehe Anlage).
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Antragstellerin.
Anlagen: