Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Bericht der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Wiefelstede wird kein Handlungsbedarf gesehen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

In der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es zu § 44 unter I.:

Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen.

 

Aufgrund dieser Verwaltungsvorschrift trifft sich regelmäßig die Unfallkommission für den Bereich Landkreis Ammerland um die Unfallhäufungsstellen zu definieren und nach Betrachtung der verkehrlichen Situation dort ggfs. Maßnahmen einzuleiten. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in diesem Jahr die für den 23.04.2020 anvisierte Tagung der Unfallkommission nicht stattfinden. Die Unfallhäufungsstellen (UHS) wurde daher seitens der Polizei analysiert und das Ergebnis wurde den Gemeinden per E-Mail übermittelt.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede ergeben sich folgende UHS

 

-          Tannenkampstraße/Westerholtsfelder Straße

-          Borbeck (L 824/K295/K134)

-          Gristede (L825/K346)

-          Alter Postweg (K346)/Westerholtsfelder Straße (K 295)

-          Alter Postweg (K346) /Wehnerfelder Weg/ Kornweg

-          Haarenstrother Straße (L815) /BAB-AS West

 

Die Berichte der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, Sachgebiet Einsatz sind der Gemeinde Wiefelstede im Mai 2020 übermittelt worden. Weitestgehend wird von der Polizei derzeit für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede kein Handlungsbedarf gesehen. Lediglich für den UHS BAB-AS West besteht Handlungsbedarf, wobei die Gemeinde Wiefelstede hier nicht tätig werden muss.

 

Die Straßenbaulastträger und auch die Straßenverkehrsbehörde sind aufgefordert worden hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

 

Seitens der Gemeindeverwaltung kann den Berichten der Polizei so gefolgt werden. Ein Handlungsbedarf wird seitens der Gemeindeverwaltung auch nicht gesehen.

 

Die Berichte der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland zu den einzelnen UHS sind in der Anlage beigefügt.

 

     


Finanzierung:

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Anlagen: