Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den der Beratungsvorlage
B/1683/2020 anliegenden Stellenplan einschließlich Stellenübersichten in den
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zu übernehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der
Haushaltsplanung aufgenommen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan
vorgesehenen Stellen berechnet. Der aktuelle Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022. Die Tariferhöhung zum
01.04.2021 beträgt 1,4 % und zum 01.04.2022 1,8 %.
Im
Vergleich zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich für den
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 die folgenden Veränderungen:
1.
Jugendpflege:
Einer/Einem
Beschäftigten wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 34,00 auf 39,00 Stunden
erhöht, damit diese/r der Jugendpflege dann in der Altersteilzeitphase ab dem
01.10.2020 mit 19,50 Wochenstunden zur Verfügung stehen kann. Dieses wirkt sich
nur im Stellenplan mit einer Erhöhung des Stellenanteils von 0,13 Stellen aus,
da die Personalkosten für 19,50 Wochenstunden zzgl. einer Aufstockung des
Entgeltes um 20 Prozent einzuplanen sind.
2.
Oberschule Wiefelstede/Grundschule Wiefelstede/Grundschule
Metjendorf/Verwaltung
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Wiefelsteder Schulen resultiert ein erheblicher Supportbedarf der Schulen. Im Stellenplan ist daher die Ausweisung einer Stelle für eine/n IT-Administrator/in in der Wertigkeit der Entgeltgruppe 9b der Anlage 1a zum TVöD (VKA) erforderlich. Diese/r soll sodann alle drei Schulen wie auch die Gemeindeverwaltung administrativ betreuen, für die Weiterentwicklung der IT-Landschaft verantwortlich sein sowie neue Konzepte entwickeln. Der Arbeitsplatz soll im Rathaus geschaffen werden.
3.
Fachdienst Finanzen und Schulen:
In
den Sachgebieten Haushalt und Jahresabschluss sowie Gemeindekasse sind
Stundenaufstockungen von 19,50 bzw. 7,00 Wochenstunden erforderlich. Im
Sachgebiet Haushalt und Jahresabschluss wurde zur Vertretung einer/eines
anderen Beschäftigten eine Umsetzung vorgenommen. Der Stellenanteil erhöht sich
aktuell nur im Stellenplan und nicht tatsächlich, da die Besetzung der Stelle
aktuell nur in einem Umfang von 19,50 Wochenstunden erfolgt.
Im
Sachgebiet Gemeindekasse ist aufgrund der dauerhaft erhöhten Arbeitsanforderung
eine Stundenaufstockung von 7,00 Wochenstunden erforderlich.
4.
FD Innere Verwaltung:
Ein/e
Beschäftigte/r kann aktuell nicht mehr auf der vorgesehenen Stelle beschäftigt
werden. Es wurde eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 auf
25,00 Stunden vorgenommen. Aufgrund der Erforderlichkeit musste die vakante
Stelle entsprechend dem Stellenplan jedoch mit einer Vollzeitkraft
wiederbesetzt werden, so dass im Stellenplan ein vorübergehender
„Stellenüberhang“ von 25,00 Wochenstunden verbleibt.
5.
FB III:
Für
zwei Beschäftigte besteht eine zeitlich begrenzte Reduzierung der wöchentlichen
Arbeitszeit im Sinne von § 11 Abs. 1 TVöD-V. Im Stellenplan ist jedoch der
theoretisch mögliche Stellenumfang nach Ablauf der befristeten Reduzierung der
wöchentlichen Arbeitszeit anzugeben. Insoweit ist eine diesbezügliche Anpassung
des Stellenplanes erforderlich.
6.
Grundschule Wiefelstede:
Im
Zuge von Anträgen auf zeitlich nicht begrenzte Reduzierungen der wöchentlichen
Arbeitszeit im Sinne von § 8 TzBfG wurden bei zwei Beschäftigten die
wöchentlichen Arbeitszeiten arbeitsvertraglich reduziert. Eine Umverteilung
dieser Stunden auf andere Beschäftigte war aufgrund der geringen Stundenumfänge
nicht erforderlich.
7.
Raumpflege Grundschule Metjendorf:
Bedingt
durch den Erweiterungsbau und den Neubau der Zweifeldsporthalle bei der
Grundschule Metjendorf hat sich die zu reinigende Fläche dahingehend erhöht,
dass anhand der Berechnungsgrundlage „Mittlere Reinigungszeiten in der
Gebäudereinigung“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
(KGSt) eine zusätzliche wöchentliche Reinigung von 37,00 Stunden erforderlich
ist. Vorgesehen ist eine Aufteilung von 17,00 Wochenstunden für den
Erweiterungsbau und 20,00 Wochenstunden für die Zweifeldsporthalle.
Finanzierung:
./.
Anlagen: