hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den
Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 147, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
02.06.2020 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu
erstellenden Umweltbericht, bis zum 13.07.2020 gebeten.
Die
Öffentlichkeitsunterrichtung fand am 17.06.2020 in der Mensa der Oberschule
Wiefelstede statt. Die Einladung hierzu erfolgte durch Bekanntmachung in der
NWZ am 10.06.2020 und auf der Homepage der Gemeinde in der Zeit vom
10.06.-17.06.2020.
Die
zeitliche Verzögerung resultiert insbesondere aus dem Abstimmungsbedarf mit der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Obwohl diese der geplanten
Anbindung des Plangebietes an die Landesstraße durch zwei Planstraßen in einem
Abstimmungsgespräch am 06.04.2018 zugestimmt hatte, wurde in der Stellungnahme
vom 03.07.2020 der gutachterliche Nachweis der Notwendigkeit der geplanten
Anbindungen gefordert (was im Übrigen gelungen ist). Eine Verkehrsprognose vom
04.08.2020, die auf Basis der Verkehrszahlen aus der offiziellen
Verkehrsmengenkarte 2015 der
Landesverkehrsbehörde erstellt worden war, erwies sich im Nachhinein
leider als falsch. Die im Verkehrsgutachten verwendeten Daten aus
Verkehrserhebungen der letzten Jahre lagen um das Dreifache (!) höher. In den
Planungen mussten somit trotz Verlegung der Ortsdurchfahrt nun doch
Linksabbiegespuren berücksichtigt werden. Die geänderte Ausbauplanung wurde mit
der Landesverkehrsbehörde abgestimmt.
Eine
tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden
Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der
Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind
farblich gekennzeichnet.
Die
vorliegenden Gutachten können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://kombox.kdo.de/gm_wiefelstede/index.php/s/crHEgTErENqkpFf
Zu
diesem TOP wird Frau Geelhaar, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner,
hinzugeladen.
Anlagen: