a) Aufstellungs-/Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die durchführung der Tägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt
den vorgelegten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsunterrichtung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am
19.04.2021 dem Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zugestimmt.
Da
es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses
Aufstellungsverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt
werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die
Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher belange sowie der Öffentlichkeit.
Aufgrund
des zu erwartenden Interesses der betroffenen Anlieger und Bürger an der
Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des Verzichts auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch gemacht werden.
Der
beigefügte Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt wird das Planungsbüro Lux hinzugeladen.
Finanzierung:
Anlagen: