hier: Vorstellung der Ergebnisse der Potentialstudie und Einleitung der Verfahrensschritte gem. § 3 I und § 4 I BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Ausführungen
zu den im Rahmen der Windkraftpotentialstudie festgestellten Positivflächen
zustimmend zur Kenntnis.
b) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, das
Planungsbüro NWP mit den notwendigen avifaunistischen Untersuchungen zu
beauftragen.
c) Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB und die frühzeitige Unterrichtung und
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB einschl. der Durchführung einer
Einwohnerversammlung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede hat im Jahr 2020 beschlossen, eine neue
Windkraftpotentialstudie in Auftrag zu geben, um geeignete Flächen für die
Errichtung von Windkraftanlagen zu ermitteln. Die NWP-Planungsgesellschaft aus
Oldenburg wurde aufgrund des Beschlusses mit der Erstellung der Potentialstudie
beauftragt und hat die ermittelten Zwischenergebnisse dem Rat der Gemeinde im
Rahmen einer ratsoffenen, nichtöffentlichen Informationsveranstaltung
vorgestellt. Ergänzend hat Herr Rechtsanwalt Berghaus aus Aurich, als
renommierter Fachanwalt im Bereich der Windenergie, Ausführungen zur
rechtlichen Situation hinsichtlich der bestehenden Konzentrationsplanung
gemacht. Zum Zeitpunkt dieser Informationsveranstaltung konnte noch vom
Bestand, der nach heutigen Gesichtspunkten unzureichenden Konzentrationsplanung
ausgegangen werden. Herr Berghaus hat in seinem Vortrag das Erfordernis einer
Windenergieplanung sowohl für die Fortschreibung des regionalen
Rauordnungsprogrammes des Landkreises, als auch für den Fall, dass die jetzige
Konzentrationsplanung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiefelstede
funktionslos werden würde, dargestellt.
Nach der
Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.10.2020 hat sich
die rechtliche Situation grundlegend geändert. Es ist davon auszugehen, dass
die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiefelstede einer
neuerlichen rechtlichen Prüfung vor Gericht nicht mehr standhalten wird. Diese
Auffassung wird in Stellungnahmen zweier Fachanwaltsbüros geteilt. Sofern die
Gemeinde Wiefelstede die Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde
Wiefelstede auch weiterhin steuern möchte, muss sie eine neue
Windenergieplanung auflegen. Das Planungsbüro NWP wurde daher beauftragt, die
Windenergiestudie unter Beachtung aktueller Gerichtsurteile und dem
Windenergieerlass abschließend zu bearbeiten.
Dem
Landkreis Ammerland liegen inzwischen drei Anträge auf Erteilung eines
Vorbescheides nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die
Errichtung von Windenergie-anlagen vor. Der Verwaltung ist bekannt, dass
Projektierer für eine weitere Fläche im Gemeindegebiet ebenfalls anstreben,
Windenergieanlagen zu errichten. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung und der
Tatsache, dass bereits drei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden gestellt
wurden, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2021 einen
Aufstellungsbeschluss für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie
gefasst. Für die drei vorliegenden Anträge auf BImSchG-Vorbescheid wurden Zurückstellungsanträge
gem. § 15 III BauGB mit Anordnung der sofortigen Vollziehung von der Verwaltung
beim Landkreis Ammerland gestellt. Hintergrund ist, dass dem Planungswillen der
Gemeinde nicht durch, in der Zwischenzeit erteilte Bauvorbescheide vorgegriffen
werden soll. Die Zurückstellungsanträge wirken, sofern diesen entsprochen wird,
zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Dieser kann unter bestimmten
Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Das
Planungsbüro wird die fertig gestellte Studie in der Sitzung vorstellen. Das
Kartenmaterial wurde den Ratsmitgliedern vorab bereits zur Vorbereitung
der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Unter
Beachtung der zwingend zu berücksichtigenden harten und der entwickelten
weichen Tabuzonen ergeben sich, neben der bestehenden Fläche in Conneforde,
sechs weitere Bereiche, die möglicherweise für die Errichtung von
Windenergieanlagen in Betracht kommen. Ohne Berücksichtigung der weichen
Tabuzonen, ergeben sich auf dem Gebiet der Gemeinde eine Vielzahl von Flächen,
die sich möglicherweise für die Errichtung von Windenergieanlagen eignen. Aus
Sicht der Verwaltung ist es daher angezeigt, eine Windenergieplanung
aufzustellen, um hier auch in Zukunft die Entwicklung zu steuern. Sollte dieses
nicht erfolgen, könnten Investoren aufgrund der Privilegierung Genehmigungen
beantragen und Windenergieanlagen überall dort errichten, wo dieses rechtlich
möglich ist. In diesem Fall müssten zwingend nur die harten Tabuzonen
eingehalten werden.
Das
Flächenszenario macht noch einmal deutlich, dass die in der Gemeinde
Wiefelstede zur Verfügung stehenden Flächen, unter Berücksichtigung der harten
und weichen Tabuzonen, nur verhältnismäßig klein sind und den gesetzlich
normierten und höchstrichterlich untermauerten Anspruch, der Windenergie
substantiell Raum zu geben, nur eingeschränkt erfüllen. Dem bestehenden
Schutzanspruch der hier wohnenden Bevölkerung ist auf der anderen Seite
ebenfalls genüge zu tun.
Der, mit
Datum vom 25.10.2021 von der Gemeinde Wiefelstede an den Landkreis Ammerland
gestellte Antrag auf Ausweisung von Flächen für die Realisierung von
Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung im Rahmen der Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Ammerland wurde in der
Sitzung des Kreistages vom 09.12.2021 abgelehnt.
Vorgeschlagen
wird verwaltungsseitig daher, mit dem dargestellten Flächenszenario in die
weitere Planung zu gehen. Dabei sind die Positivflächen noch mit den in der
Studie des Landkreises ermittelten Potentialflächen abzugleichen.
Aufgrund
der in Bezug auf die bereits gestellten Anträge einzuhaltenden Fristen, ist es
zwingend notwendig, die für das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes Windenergie erforderlichen avifaunistischen
Untersuchungen zeitnah durchzuführen. Für eine Teilfläche hat der Projektierer
bereits entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben, auf welche die
Gemeinde Wiefelstede zurückgreifen kann. Eine entsprechende Zusage wurde vom
Projektierer abgegeben. Für die übrigen Flächen sind die Untersuchungen von der
Gemeinde Wiefelstede zu beauftragen. Das Planungsbüro NWP hat mitgeteilt, dass
die hierzu erforderlichen personellen Kapazitäten aktuell frei wären.
Ergänzung
nach der Beratung im VA am 07.03.2022
Über
die Beauftragung der avifaunistischen Untersuchungen wurde bereits im Bau-,
Umwelt- und Klimaausschuss am 21.02.2022 beraten. Der Verwaltungsausschuss ist
der Beschlussempfehlung des Fachausschusses gefolgt und hat die Beauftragung
der avifaunistischen Untersuchungen in seiner Sitzung am 07.03.2022
beschlossen. Der Auftrag wurde inzwischen erteilt. Untenstehend ist der
Beschlussvorschlag zu b) daher gestrichen.
Finanzierung:
Anlagen: