Betreff
Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie Wiefelstede"
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Potentialstudie und Einleitung der Verfahrensschritte gem. § 3 I und § 4 I BauGB
Vorlage
B/1973/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Ausführungen zu den im Rahmen der Windkraftpotentialstudie festgestellten Positivflächen zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, das Planungsbüro NWP mit den notwendigen avifaunistischen Untersuchungen zu beauftragen.

 

c)       Der Verwaltungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB und die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB einschl. der Durchführung einer Einwohnerversammlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat im Jahr 2020 beschlossen, eine neue Windkraftpotentialstudie in Auftrag zu geben, um geeignete Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermitteln. Die NWP-Planungsgesellschaft aus Oldenburg wurde aufgrund des Beschlusses mit der Erstellung der Potentialstudie beauftragt und hat die ermittelten Zwischenergebnisse dem Rat der Gemeinde im Rahmen einer ratsoffenen, nichtöffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Ergänzend hat Herr Rechtsanwalt Berghaus aus Aurich, als renommierter Fachanwalt im Bereich der Windenergie, Ausführungen zur rechtlichen Situation hinsichtlich der bestehenden Konzentrationsplanung gemacht. Zum Zeitpunkt dieser Informationsveranstaltung konnte noch vom Bestand, der nach heutigen Gesichtspunkten unzureichenden Konzentrationsplanung ausgegangen werden. Herr Berghaus hat in seinem Vortrag das Erfordernis einer Windenergieplanung sowohl für die Fortschreibung des regionalen Rauordnungsprogrammes des Landkreises, als auch für den Fall, dass die jetzige Konzentrationsplanung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiefelstede funktionslos werden würde, dargestellt.

 

Nach der Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.10.2020 hat sich die rechtliche Situation grundlegend geändert. Es ist davon auszugehen, dass die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiefelstede einer neuerlichen rechtlichen Prüfung vor Gericht nicht mehr standhalten wird. Diese Auffassung wird in Stellungnahmen zweier Fachanwaltsbüros geteilt. Sofern die Gemeinde Wiefelstede die Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Wiefelstede auch weiterhin steuern möchte, muss sie eine neue Windenergieplanung auflegen. Das Planungsbüro NWP wurde daher beauftragt, die Windenergiestudie unter Beachtung aktueller Gerichtsurteile und dem Windenergieerlass abschließend zu bearbeiten.

 

 

Dem Landkreis Ammerland liegen inzwischen drei Anträge auf Erteilung eines Vorbescheides nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung von Windenergie-anlagen vor. Der Verwaltung ist bekannt, dass Projektierer für eine weitere Fläche im Gemeindegebiet ebenfalls anstreben, Windenergieanlagen zu errichten. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung und der Tatsache, dass bereits drei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden gestellt wurden, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2021 einen Aufstellungsbeschluss für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie gefasst. Für die drei vorliegenden Anträge auf BImSchG-Vorbescheid wurden Zurückstellungsanträge gem. § 15 III BauGB mit Anordnung der sofortigen Vollziehung von der Verwaltung beim Landkreis Ammerland gestellt. Hintergrund ist, dass dem Planungswillen der Gemeinde nicht durch, in der Zwischenzeit erteilte Bauvorbescheide vorgegriffen werden soll. Die Zurückstellungsanträge wirken, sofern diesen entsprochen wird, zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

Das Planungsbüro wird die fertig gestellte Studie in der Sitzung vorstellen. Das Kartenmaterial wurde den Ratsmitgliedern vorab bereits  zur Vorbereitung der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Unter Beachtung der zwingend zu berücksichtigenden harten und der entwickelten weichen Tabuzonen ergeben sich, neben der bestehenden Fläche in Conneforde, sechs weitere Bereiche, die möglicherweise für die Errichtung von Windenergieanlagen in Betracht kommen. Ohne Berücksichtigung der weichen Tabuzonen, ergeben sich auf dem Gebiet der Gemeinde eine Vielzahl von Flächen, die sich möglicherweise für die Errichtung von Windenergieanlagen eignen. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angezeigt, eine Windenergieplanung aufzustellen, um hier auch in Zukunft die Entwicklung zu steuern. Sollte dieses nicht erfolgen, könnten Investoren aufgrund der Privilegierung Genehmigungen beantragen und Windenergieanlagen überall dort errichten, wo dieses rechtlich möglich ist. In diesem Fall müssten zwingend nur die harten Tabuzonen eingehalten werden.

 

Das Flächenszenario macht noch einmal deutlich, dass die in der Gemeinde Wiefelstede zur Verfügung stehenden Flächen, unter Berücksichtigung der harten und weichen Tabuzonen, nur verhältnismäßig klein sind und den gesetzlich normierten und höchstrichterlich untermauerten Anspruch, der Windenergie substantiell Raum zu geben, nur eingeschränkt erfüllen. Dem bestehenden Schutzanspruch der hier wohnenden Bevölkerung ist auf der anderen Seite ebenfalls genüge zu tun.

 

Der, mit Datum vom 25.10.2021 von der Gemeinde Wiefelstede an den Landkreis Ammerland gestellte Antrag auf Ausweisung von Flächen für die Realisierung von Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Ammerland wurde in der Sitzung des Kreistages vom 09.12.2021 abgelehnt.

 

Vorgeschlagen wird verwaltungsseitig daher, mit dem dargestellten Flächenszenario in die weitere Planung zu gehen. Dabei sind die Positivflächen noch mit den in der Studie des Landkreises ermittelten Potentialflächen abzugleichen.

 

 

 

 

 

Aufgrund der in Bezug auf die bereits gestellten Anträge einzuhaltenden Fristen, ist es zwingend notwendig, die für das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie erforderlichen avifaunistischen Untersuchungen zeitnah durchzuführen. Für eine Teilfläche hat der Projektierer bereits entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben, auf welche die Gemeinde Wiefelstede zurückgreifen kann. Eine entsprechende Zusage wurde vom Projektierer abgegeben. Für die übrigen Flächen sind die Untersuchungen von der Gemeinde Wiefelstede zu beauftragen. Das Planungsbüro NWP hat mitgeteilt, dass die hierzu erforderlichen personellen Kapazitäten aktuell frei wären.

 

 

 

Ergänzung nach der Beratung im VA am 07.03.2022

 

Über die Beauftragung der avifaunistischen Untersuchungen wurde bereits im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss am 21.02.2022 beraten. Der Verwaltungsausschuss ist der Beschlussempfehlung des Fachausschusses gefolgt und hat die Beauftragung der avifaunistischen Untersuchungen in seiner Sitzung am 07.03.2022 beschlossen. Der Auftrag wurde inzwischen erteilt. Untenstehend ist der Beschlussvorschlag zu b) daher gestrichen.

 

 

   


Finanzierung:

 

     


Anlagen: