a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungebschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 53 „Wohngebiet Wiefelstede Hörne - Kuhhornsweg“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10
Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich
Begründung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 03.05.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngeiet
Wiefelstede – Hörne/Kuhhorsweg“ im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB)
sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51 lag in der Zeit vom 24.11.2021 bis einschließlich
28.12.2021 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in
der NWZ am 13.11.2021. Der Bekanntmachungstext war außerdem in der Zeit auf der
Internetseite der Gemeinde eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.11.2021 über die Auslegung und
die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Auf Antrag
wurde dem OOWV eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahem bis zum
10.01.2022 zugestimmt.
Eine tabellarische Übersicht der
eingegangenen Anregungen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen und der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51sind in der Anlage beigefügt
und werden in der Sitzung vorgestellt.
Die Einwohnerversammlung fand am 11.11.2021
in der Mensa der Oberschule Wiefelstede statt. Die Einladung hierzu erfolgte
durch Bekanntmachung in der NWZ am 04.11.2021.
Finanzierung:
Anlagen: