Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153, "Metjendorf, An der Ofener Bäke"
hier:
a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
B/2056/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)         Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 153 „Metjendorf, An der Ofener Bäke“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

   


Finanzierung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 153 gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 lag in der Zeit vom 19.04.2022 bis einschl. 19.05.2022 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 08.04.2022 Der Bekanntmachungstext war außerdem in der Zeit vom 19.04.2022 – 19.05.2022 in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.04.2022 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge sowie der vollständige Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 153  einschließlich der Anlagen sind beigefügt.

 

Zu dem Tagesordnungspunkt wird Frau Abel vom Planungsbüro NWP hinzugeladen.

 

Wie oben ausgeführt ist die Auslegungsfrist erst Mitte Mai ausgelaufen, weiterhin wurde eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme gewährt, daher müssen die Unterlagen zeitnah nachgesandt werden.