hier:
a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 153
„Metjendorf, An der Ofener Bäke“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in
Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.
Finanzierung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 die Durchführung der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 153 gleichzeitig mit der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 lag in der Zeit vom 19.04.2022 bis einschl.
19.05.2022 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in
der NWZ am 08.04.2022 Der Bekanntmachungstext war außerdem in der Zeit vom
19.04.2022 – 19.05.2022 in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
19.04.2022 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB informiert.
Eine
tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden
Abwägungsvorschläge sowie der vollständige Satzungsentwurf des Bebauungsplanes
Nr. 153 einschließlich der Anlagen sind
beigefügt.
Zu dem
Tagesordnungspunkt wird Frau Abel vom Planungsbüro NWP hinzugeladen.
Wie
oben ausgeführt ist die Auslegungsfrist erst Mitte Mai ausgelaufen, weiterhin
wurde eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme gewährt, daher
müssen die Unterlagen zeitnah nachgesandt werden.