hier Einleitung des Verfahrensschrittes § 4 Abs. 1 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde
Wiefelstede beschließt die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 abs. 1 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Am
25.04.2022 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den
Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ gefasst.
Auf
den Inhalt der Beratungsvorlage und den Werdegang zum Aufstellungsbeschluss
wird auf Vorlagen Nr. B/1973/2022 verwiesen.
Die
Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung liegen zwischenzeitlich für alle
Potenzialflächen der Gemeinde Wiefelstede vor. Die entsprechenden Gutachten
sind in der Anlage beigefügt. Weiterhin sind die entsprechenden Planunterlagen
für den Teilflächennutzungsplan Windenergie vom Planungsbüro ausgearbeitet
worden und nun soll die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Der
Beschluss hierfür wurde bereits am 25.04.2022 ebenfalls gefasst. Zum damaligen
Zeitpunkt lagen aber noch nicht die Ergebnisse der Avifaunistischen
Untersuchung vor. Weiterhin ist das Standortkonzept überarbeitet worden. Daher
soll nun mit den beigefügten Unterlagen die Beteiligung der Träger öffentlichen
Belange erfolgen und hierzu der Beschluss gefasst werden.
Eine
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist am 13.12.2023 in der
Mensa der Oberschule Wiefelstede erfolgt. Eine weitere ist vorgesehen, sobald
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Dieses wird ergänzend durchgeführt auch aufgrund der
geringen Teilnehmerzahl in der Öffentlichkeitsunterrichtung am 13.12.2022.
Derzeit
besteht im Landkreis Ammerland keine einheitliche Festlegung über die
Referenzhöhe der Anlagen. Die Gemeinde Wiefelstede geht hierbei mit einer Höhe
von 220 m in die Planung, sowie eine weitere Kommune im Ammerland auch. Das
Verfahren für das Regionale Raumordnungsverfahren ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. In der Trägerbeteiligung wird eine Beteiligung des Landkreises
Ammerland erfolgen, die Stellungnahme bleibt hierzu dann im Verfahren
abzuwarten. Ziel der Verfahren muss eine einheitliche Festsetzung der
Referenzhöhen sein.
Finanzierung:
Anlagen: