Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 abs. 1 BauGB.

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Am 25.04.2022 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ gefasst.

 

Auf den Inhalt der Beratungsvorlage und den Werdegang zum Aufstellungsbeschluss wird auf Vorlagen Nr. B/1973/2022 verwiesen.

 

Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung liegen zwischenzeitlich für alle Potenzialflächen der Gemeinde Wiefelstede vor. Die entsprechenden Gutachten sind in der Anlage beigefügt. Weiterhin sind die entsprechenden Planunterlagen für den Teilflächennutzungsplan Windenergie vom Planungsbüro ausgearbeitet worden und nun soll die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

Der Beschluss hierfür wurde bereits am 25.04.2022 ebenfalls gefasst. Zum damaligen Zeitpunkt lagen aber noch nicht die Ergebnisse der Avifaunistischen Untersuchung vor. Weiterhin ist das Standortkonzept überarbeitet worden. Daher soll nun mit den beigefügten Unterlagen die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange erfolgen und hierzu der Beschluss gefasst werden. 

 

Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist am 13.12.2023 in der Mensa der Oberschule Wiefelstede erfolgt. Eine weitere ist vorgesehen, sobald die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Dieses wird  ergänzend durchgeführt auch aufgrund der geringen Teilnehmerzahl in der Öffentlichkeitsunterrichtung  am 13.12.2022.

 

Derzeit besteht im Landkreis Ammerland keine einheitliche Festlegung über die Referenzhöhe der Anlagen. Die Gemeinde Wiefelstede geht hierbei mit einer Höhe von 220 m in die Planung, sowie eine weitere Kommune im Ammerland auch. Das Verfahren für das Regionale Raumordnungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. In der Trägerbeteiligung wird eine Beteiligung des Landkreises Ammerland erfolgen, die Stellungnahme bleibt hierzu dann im Verfahren abzuwarten. Ziel der Verfahren muss eine einheitliche Festsetzung der Referenzhöhen sein.

 

 

     


Finanzierung:

     


Anlagen: