a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
25.04.2022 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie
Wiefelstede“ beschlossen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ebenfalls durch den Verwaltungsausschuss am
30.01.2023 beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 16.03.2023 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im
Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, gebeten.
Eine erste Öffentlichkeitsunterrichtung hat in der
Mensa der Oberschule Wiefelstede am 13.12.2022 stattgefunden.
Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen
Anregungen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die
überarbeitete Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw.
Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.
Zu diesem TOP wird Herr Aufleger, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Anlagen: