Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens mit dem
Ziel der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage der Bruns-Pflanzen-Export GmbH
& Co. KG zu/nicht zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt einen
städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die
erforderlichen Bauleitplanungen zu
vereinbaren.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren
Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros
zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Seitens
der Bruns-Pflanzen-Export GmbH & Co. KG wurde am 20.07.2022 den Antrag zur
Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
südlich des Dingsfelder Wegs im Bereich der Baumschule gestellt. Herr Bruns
beabsichtigt auf Teilen einer ehemaligen Containerfläche eine
Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 12 MW zu
errichten. Es sei geplant, dass die Solarpaneele dort auf geeignete PV-Tische
montiert werden. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.
Zum
Zeitpunkt der Antragstellung war die Fläche in Gristede im Regionalen
Raumordnungsprogramm (RROP) noch als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft
vorgesehen und stand damit für eine Projektierung für Freiflächen PV-Anlagen
noch nicht zur Verfügung. Nach der
Änderung des Landesraumordnungsprogramms ist es grds. möglich eine
Freiflächen-PV Anlage zu realisieren. Voraussetzung Hierfür ist jedoch die
Einleitung eines Bauleitverfahrens, da Freiflächen-PV-Anlagen keine privilegierten
Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB sind. Laut der Änderung des
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom 07.09.2022 soll der Ausbau von
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie landesweit
vorangetrieben werden. Zudem heißt es weiter das Anlagen in Form von
Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür geeignete Gebiete raumverträglich
umgesetzt werden sollen.
Bedingungen
der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme-
und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gefolgt werden soll.
Verwaltungsseitig
wird auf die Vorberatung der Anträge und der beabsichtigten Erstellung einer
Potenzial-Studie auf die Beratungsvorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen.
Die Erstellung der Potentialanalyse wurde politisch abgelehnt.
Die
Gemeinde Wiefelstede erfüllt mit der
Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die
Flächenziele des Landes Niedersachsen.
Aufgrund
der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die
Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der
PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Grundsätzlich
sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter
Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche
Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und
die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere
Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agvi-PV).
Finanzierung:
Sämtliche
Kosten die mit der Bauleitplanung einhergehen, müssten vom Antragssteller
übernommen werden. Hierzu wäre ein entsprechender städtebaulicher Vertrag
abzuschließen.
Anlagen: