Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht und die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Haushaltsplanung zeitlich wie vorgesehen umzusetzen.


Ausschussmitglied Koch erörtert den Antrag der FDP vom 18.12.2023 anhand der Beratungsvorlage, sowie der Anlage zur Beratungsvorlage. Aufgrund der Sitzungsplanung für das Jahr 2024 könne man erkennen, dass die Punkte a) und c) von der Verwaltung umgesetzt werden würden. Ihm sei bewusst, dass die Einsparung von 5% einer Rasenmäher-Methode gleich komme. Für ihn und seine Fraktion sei es wichtig, dass es zu signifikanten Einsparungen komme. Koch weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, die Sanierung des Zwischenahner Dammes (Punkt h) in diesem Jahr auszuführen, sehr gering sei. Dieser Punkt, sowie der Punkt g) stellten keine vorausschauende Planung für den Haushalt dar. Er regt an solche Werte mit einer realistischeren Zeitplanung einzuplanen.

 

Koch regt an den Beschlussvorschlag in zwei Teilen zu beschließen. Dieser solle wie folgt aussehen:

a)       Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht und die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Haushaltsplanung zeitlich wie vorgesehen umzusetzen.

b)       Die Verwaltung wird aufgefordert signifikante Einsparvorschläge in die Haushaltsberatung 2025 ff. einzubringen, sowie die daraus resultierenden Folgen.

 

Ausschussmitglied Kuck findet diese genannten Überlegungen interessant und nachvollziehbar. Sie habe in Erinnerung, dass in der Vergangenheit für jeden Bauabschnitt des Baugebietes Grote Placken vier Jahre veranschlagt wurden. Bürgermeister Pieper merkt an, dass eine Verschiebung der Bauabschnitte eher eine Verschlechterung der Haushaltslage bedeuten würde, da die Vorleistungen über einen längeren Zeitraum finanziert werden müssten.

 

Ausschussmitglied Niemeier merkt an, dass der Punkt a) der geänderten Beschlussvorlage mitzutragen sei. Punkt b) sei jedoch sowieso die Aufgabe der Gemeinde, die in der Vergangenheit auch zuverlässig umgesetzt worden sei. Ein Beschluss darüber sei unnötig.

 

Auf Nachfrage von Schnörwangen erläutert Pieper, dass der Rat entscheide, welche Maßnahmen am Ende in den Haushalt aufgenommen werden sollten. Die Gemeinde schaffe sich mit dem Haushalt einen Rahmen, in dem sie agieren könne. Ein anderer Weg wäre es nur beschlossene Maßnahmen in den Haushalt einzuplanen. Das würde jedoch bedeuten, dass die Gemeinde nur sehr begrenzt handlungsfähig sei und wahrscheinlich jährlich einen Nachtragshaushalt zu fahren habe.

 

Der geänderte Beschlussvorschlag erfolgt einstimmig: