Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung von zwei Jugendfußballtoren gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.435,15 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: