hier: Langerie (Bebauungsplangebiet Nr. 108 VII)
Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. §
6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980
(Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl.
Nr. 22/2009, S. 372), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 321/1 der
Flur 14 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße
gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen
„Langerie“. Die Gesamtgröße beträgt
2.556 m². Die Straße ist an die Gemeindestraßen „Langerie“
(Bebauungsplan Nr. 108) und „Thienkamp“ angebunden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
dem Bebauungsplangebiet Nr. 108 VII „Wiefelstede, Thienkamp“ sind die
Erschließungsarbeiten an der Straße „Langerie“ abgeschlossen. Somit kann die
Widmung der Verkehrsfläche gem. § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraße
erfolgen.
Finanzierung:
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Anlagen: