Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des
Finanzausschusses am 14.04.2015 beigefügten) Zusammenstellung vom 20.03.2015
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie
zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§
117 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz –NKomVG-).
In
den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. Beschluss des
Verwaltungsausschusses vom 17.01.2002) sowie für innerbetriebliche
Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im
Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.
In
dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht
eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung
gem. § 89 Satz 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen Nachteilen oder
Gefahren, sofern die Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig
erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen
Bürgermeister die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung gem. § 89 Satz 2
NKomVG).
Der
Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher
Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei
Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.
Verwaltungsseitig
wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung
des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.
Finanzierung:
Entsprechend
dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.
Anlagen: