Vorschlag /
Empfehlung:
Aufgrund des Antrages der
Arbeitsgemeinschaft Wiefelsteder Tagesmütter ist der Gemeinderat damit
einverstanden, ab dem 01.08.2015 auf Antrag bei Geschwisterkindern in
Tagespflege den älteren Geschwistern in den Kindertagesstätten eine Geschwisterermäßigung
einzuräumen.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
In
der Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede über die Elternbeiträge in den
Kindertagesstätten gibt es die Geschwisterermäßigung. Zahlt zum Beispiel ein
Elternpaar für ihr Kind im Kindergarten gem. Einkommensstufe 2 bei
fünfstündiger Betreuung 98,00 €, könnte es das jüngere Geschwisterkind in die
Krippe geben und bräuchte dafür aufgrund der Geschwisterermäßigung statt
163,00 € nur 81,50 € bezahlen.
Genau
dort setzt der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wiefelsteder Tagesmütter an.
Würden die Eltern ihr Kind in eine Tagespflege geben, müssten sie dafür ca.
215,00 € zahlen. Für viele Eltern ein Argument, ihr Kind aus der Tagespflege
rauszunehmen und in die Krippe zu geben. Das für die Tagespflege zuständige
Jugendamt des Landkreises Ammerland sieht zwar auch eine Geschwisterermäßigung
vor, diese ist aber so ausgestaltet, dass sie in der Berechnung der
Einkommensgrenze pauschal einen Abzug in Höhe von 5.000,00 € vorsieht. Dadurch
reduziert sich die 215,00 € im Einzelfall vielleicht um 50,00 bis 60,00 €. Es
würde in etwa aber immer noch eine Summe in Höhe des vollen Krippenbeitrages
bleiben.
Das
Jugendamt wird seine Richtlinie nicht ändern. Die Frage ist, ob die Gemeinde
bei der Knappheit an Krippenplätzen darauf reagieren soll. Es gibt ja
schließlich die Wunsch- u. Wahlmöglichkeit für die Eltern.
Mittel
dafür sind im Haushalt nicht eingeplant. Es bliebe nur die Möglichkeit den
Eltern in solchen Fällen für ihr älteres Kind im Kindergarten eine
Geschwisterermäßigung zu geben. Sie würden dann statt 98,00 € im Kindergarten
nur die Hälfte zahlen.
In
der Tagespflege würde sich dieses wie folgt auswirken
-
Kosten
Betreuung Tagespflege 215,00
€
-
abzügl.
Geschw.ermäßigung Ldks. ca. 60,00 €
-
abzügl.
Geschw.ermäßigung Gem. Stf.2 49,50 €
verbleiben 105,50
€
Das
entspricht zwar nicht ganz der Geschwisterermäßigung im Krippenbereich, macht
aber die Tagespflege vor dem Hintergrund der knappen Krippenplätze attraktiver
und zu einer echten Alternative. Hinzu kommt, dass dieses verwaltungsmäßig
einfach zu händeln wäre.
Wenn man bedenkt, was der Gemeinde ein
Krippenplatz kostet, sollte überlegt werden einer solchen Regelung zuzustimmen.
Finanzierung:
Die
Anzahl der Fälle ist nicht bekannt. Es würde zu einem Rückgang der
Elternbeiträge im Kindergartenbereich führen.
Anlagen: