hier: a) Stellungnahme zu den gemeindeeigenen betroffenen Grundst ücken
(vornehmlich Straßen, Wege und Grünflächen)
b) Stellungnahme zu den eingegangenen privaten Stellungnahmen der betroffenen
Bürger zum Planfeststellungsverfahren der A 20
Vorschlag /
Empfehlung:
Zu a1)
Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Planung
bezüglich der Durchtrennung des Grenzweges an der A 20 grundsätzlich zu. Der
Herabstufung der Gemeindestraße „Grenzweg“ zu einem Genossenschaftsweg in
Verantwortung der Anlieger wird zunächst widersprochen.
Zu a2)
Die Gemeinde stimmt der geplanten
Überführung des Otterbäkenweges und der damit verbundenen späteren Übertragung
der größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. gundsätzlich zu, wenn für
die zusätzliche Unterhaltung eine einmalige Ablösesumme nach den
Ablösebestimmungen vereinbart wird. Die Höhe des Ablösebetrages sollte vor
dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich vereinbart werden.
Der Gemeinde entstehen für die Bereiche der
Wildüberquerung sowie der angrenzenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den
dargestellten Entwässerungseinrichtungen keine Unterhaltungsverpflichtungen.
Zu a3)
Die Fahrbahnbreiten sind den Forderungen der
Gemeinde entsprechend anzupassen, da diese bereits jetzt im Bestand vorhanden
sind.
Bezüglich der Schulbushaltestelle im
Einmündungsbereich des Bramkampsweges hat noch eine abschließende Abstimmung
mit den betroffenen Behörden/Anliegern vor dem
Planfeststellungsbeschluss zu erfolgen.
Zu a4)
Der Verwaltungsausschuss bereitet die
Beschlussempfehlung des Gemeinderates in der Sitzung am 13.07.2015 vor
(vertraulich).
Zu a5)
Die Gemeinde stimmt dem Freischnitt des
Heidjeweges und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegefläche sowie der
Neuanlegung der erforderlichen Ersatzwege zu. Die zukünftige Unterhaltung ist
den Wegegenossenschaften durch die Zahlung von Ablösebeträgen nach den
allgemeinen Vorschriften zu vergüten. Gleiches gilt für die neuen Bereiche
gemeindlicher Straßen (Kielweg).
Zu a6)
Die Gemeinde stimmt der Übernahme der
ehemaligen K 130 nördlich der A 20 mit Wendehammer zu. Hierfür wird eine
Entschädigungsvereinbarung bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Der Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges auf
einer Länge von rd. 75 Meter wird zugestimmt bei vorhandenem Abschluss einer
Entschädigungsvereinbarung.
Zu a7)
Die Gemeinde stimmt der Seitenentnahme
(Sandabbau) nach dem beschriebenen Verfahren zu. Alle Vorgaben von Gutachten
usw. sind genauestens einzuhalten bzw. zu überwachen.
Zu b)
Es sind bislang mehrere
Informationsgespräche mit Privatpersonen in der Auslegungszeit geführt worden,
private Stellungnahmen wurden jedoch bislang noch nicht abgegeben. Diese werden
dem Verwaltungsausschuss/dem Gemeinderat ggfls. direkt zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Bezugnehmend
auf die in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.06.2015
vorgetragenen und diskutierten Belange der Gemeinde Wiefelstede bei
gemeindeeigenen und genossenschaftlichen Verkehrsanlagen werden hiermit die
einzelnen Betroffenheiten zur Abgabe der Stellungnahme zur A 20 zur
Beschlussfassung dargestellt. Dabei wird die Trasse von West nach Ost
durchgehend betrachtet.
a1) Grenzweg
Der
Grenzweg ist bisher als Gemeindestraße gewidmet. Durch den geplanten Bau der A
20 wird der Grenzweg zukünftig an der Nord- und Südseite der A 20 getrennt und
mit Wendehammern versehen. Bereits im Raumordnungsverfahren zur A 20 (A 22)
wurde diese Trennung der Wegeflächen von keinem der Betroffenen (Anlieger,
Landwirte, Landwirtschafskammer, Stadt Westerstede und Gemeinde Wiefelstede)
als Problem angesehen. Die in der Nähe befindlichen Überquerungsmöglichkeiten
„Mühlendamm“ (WST) und des „Otterbädenweges“ (Wiefelstede) und die neu
anzulegenden Ersatzwege werden als ausreichend angesehen.
Die
von der Planungsbehörde vorgeschlagene Herabstufung der bisherigen
Gemeindestraße „Grenzweg“ zum Genossenschaftsweg wird den anliegenden dann
unterhaltungspflichtigen Grundstückseigentümern/Anwohnern durch die Zahlung
eines einmaligen Ablösebetrages in nicht unerheblicher Höhe vergütet.
Die
Verwaltung erwartet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Berechnung
des konkreten Ablösebetrages um nach Gesprächen mit den Anliegern abschließend
zu entscheiden, ob die Herabstufung zum Genossenschaftsweg gewollt bzw.
durchsetzbar ist. Fest steht jedoch, dass es bei einem Verbleib des Grenzweges
als Gemeindestraße keine Ablösebeträge geben wird, da sich an der rechtlichen
Situation nichts ändern würde. Um im laufenden Planfeststellungsverfahren
Verhandlungsmöglichkeiten in dieser Angelegenheit zu erhalten, muss die
Gemeinde Wiefelstede der Herabstufung des Grenzweges zum Genossenschaftsweg
zunächst widersprechen.
a2) Überprüfung Otterbäkenweg/Wildbrüche/Ausgleichsflächen
Die
geplante Überführung des Otterbäkenweges über die A 20 ist sinnvoll und
erforderlich. Die dargestellte Bauweise der Brücke, Straßenbreiten, die
Anlegung der verschwenkten neuen Straße und des Anliegerweges sind akzeptabel.
Die später der Gemeinde übertragenen größeren Verkehrsflächen, Böschungen,
Gräben usw. sind bezüglich der zukünftigen Unterhaltungsverpflichtung nach den
üblichen Bestimmungen einmalig abzulösen.
Die
geplante Wildbrücke westlich der Überführung des Otterbäkenweges, die hier zu
schaffenden Ausgleichs- und Entwässerungseinrichtungen usw. werden begrüßt.
Eine Unterhaltungsverpflichtung der Gemeinde hierfür entsteht nicht.
a3) Bramkampsweg einschließlich Bushaltestelle im Einmündungsbereich L
824
Der
Einmündungsbereich des Bramkampsweges in die L 824 muss wegen der Überführung
der L 824 über die A 20 höhen- und lagemäßig auf einer Länge von rd. 125 Meter
neu angebunden/ausgebaut werden. Die vorgesehene Ausbaubreite von 4,75 Meter
wird im Einmündungsbereich als nicht ausreichend angesehen. Die derzeitige
Breite auf den ersten 30 Metern beträgt rd. 6,00 Meter, danach rd. 5,00 Meter.
Die Ausbaustrecke sollte deshalb auch wieder mind. in diesen Breiten
hergestellt werden, da hier nicht unerheblicher Lkw-Verkehr
(Baumschule/Molkerei) vorhanden ist.
Die
ersatzlose Aufhebung der im Einmündungsbereich vorhandenen Schulbushaltestelle
kann so nicht nachvollzogen werden. Aus den Anlagen 1 bis 7 ist der derzeitige
Sachverhalt zu entnehmen. Die Schulkinder/Kindergartenkinder aus dem
Bramkampsweg/ Otterbäkenweg haben bis zu dieser Schulbushaltestelle bislang bereits
einen Weg von rd. 1.800 Meter zurückgelegt. Bei Umsetzung der Planung kämen
nochmals 400 bis 500 Meter hinzu. Hierüber wird nochmals mit den betroffenen
Behörden und den Anwohnern ein Gespräch zu führen sein, um letztendlich zu
einer abschließenden Entscheidung bis zum Planfeststellungsbeschluss zu kommen.
Sollte die bisherige Planung bestehen bleiben, wäre diese Fläche evtl. als
Pendlerparkplatz geeignet.
a4) Anschlussstelle L 824
Die
Anschlussstelle der A 20 an die L 824 wird von der Gemeinde Wiefelstede
ausdrücklich begrüßt. Der erforderliche Grunderwerb hierfür von dem Grundstück
der Gemeinde Wiefelstede (ehemals Dringenburger Krug) wird direkt im
Verwaltungsausschuss am 13.07.2015 behandelt und vom Gemeinderat am 20.07.2015
entschieden.
a5) Kielweg und Ersatzwege und PWC-Anlage
Im
Bereich der geplanten A 20 zwischen der L 824 (Anschlussstelle) und der
geplanten PWC-Anlage (Kielweg) ist der ehemalige Genossenschaftsweg (Heidjeweg
im Norden der A 20) in Teilbereichen als Ersatzweg für entfallende
Wegeverbindungen im Trassenverlauf wiederherzustellen (Freischnitt).
Im
Süd- und Nordbereich der A 20 sind neue Ersatzwege herzustellen und an den
restlichen Kielweg anzubinden. Für diese Maßnahmen ist der Bund verantwortlich.
Entschädigungen für zusätzliche Unterhaltung werden an die Anlieger bei den
vorhandenen Genossenschaftswegen und bei den neuen Ersatzwegen an die neu zu
gründenden Genossenschaften gezahlt. Der Wegfall des Kielweges wird der
Gemeinde vergütet, ebenfalls die zusätzliche Unterhaltung neuer Wegeteile im
Eigentum der Gemeinde.
a6) Überführung der K 130 über die A 20 und Ausbau des vorhandenen
Gemeindeweges
Die
bisherige Trasse der K 130 nördlich der A 20 soll zur Gemeindestraße
herabgestuft werden und als Sackgasse vor der A 20 enden. Die
Unterhaltungspflicht geht anschließend auf die Gemeinde über.
a7) Seitenentnahme Bekhauser Moor
Aufgrund
der erheblichen Sandbedarfes für den Bau der geplanten A 20 wird die Sandgewinnung
im unmittelbaren Umfeld der Trasse und der Transport im Spülverfahren in der
Trasse der A 20 ausdrücklich begrüßt.
Voraussetzung
für die Zustimmung ist die Einhaltung der Vorgaben des hydrologischen
Fachbeitrages und die Steuerung des Abbaus bei Abfall des Grundwasserstandes.
Weiterhin
sind die berechtigten Befürchtungen bezüglich evtl. Lärmbeeinträchtigungen
durch die geplante A 20 und den Nassabbau während und nach der Bauphase
regelmäßig zu überprüfen. Sollten Belästigungen über das hinzunehmende Maß
entstehen, ist durch geeignete Maßnahmen dem entgegenzuwirken.
Finanzierung:
./.
Anlagen: