Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt das vorliegende
„Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wiefelstede“ als städtebauliches
Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die zukünftige
Bauleitplanung und für zukünftige Abwägungsentscheidungen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2015 beschlossen, ein
kommunales Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Wiefelstede erstellen zu
lassen (s. Vorlage B/0285/2014). Nachdem es beim Erstellen des Konzeptes zu
Verzögerungen gekommen war (s. Vorlage B/0370/2015) liegt der Entwurf
mittlerweile vor. Er wurde den Ratsmitgliedern sowie den hinzugewählten
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit Schreiben vom 27.08.2015 vorab
zur Kenntnisnahme übersandt. Auf eine erneute Versendung in Papierform wird
daher verzichtet.
Der Entwurf wurde ebenfalls bereits an den Landkreis
Ammerland, die Oldenburgische IHK, die Nachbarkommunen, den Verein Handel &
Handwerk Wiefelstede sowie an die Werbegemeinschaft
Heidkamp-Metjendorf-Ofenerfeld zur Abstimmung weitergeleitet. Den Beteiligten
wurde Gelegenheit zur Rückmeldung bis zum 20.09.2015 gegeben.
Die
Voraussetzungen für die zukünftige räumliche Steuerung des Einzelhandels in der
Gemeinde Wiefelstede werden durch die Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung
formuliert (s. Kapitel 7.1). Nur unter konsequenter Einhaltung dieser Ziele bei
zukünftigen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen kann eine nachhaltige
Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Wiefelstede gelingen.
Der
Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird in der Sitzung vorgestellt.
Finanzierung:
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Anlagen: