Betreff
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ausschüsse des Rates
Vorlage
B/0686/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die zur konstituierenden Sitzung neu vorgelegte Geschäftsordnung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Vom Nds. Städte- und Gemeindebund ist eine überarbeitete Muster-Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse erstellt worden. Dieser Mustertext weicht in einigen Bereichen von der derzeitigen Geschäftsordnung des Gemeinderates ab, da u.a. den neuen gesetzlichen Regelungen und zeitgemäßen Formulierungen Rechnung zu tragen ist.