Betreff
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ausschüsse des Rates
Vorlage
B/0686/2016
Art
Beratungsvorlage
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat
beschließt die zur konstituierenden Sitzung neu vorgelegte Geschäftsordnung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.
Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die
Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Vom
Nds. Städte- und Gemeindebund ist eine überarbeitete Muster-Geschäftsordnung
für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse erstellt worden.
Dieser Mustertext weicht in einigen Bereichen von der derzeitigen
Geschäftsordnung des Gemeinderates ab, da u.a. den neuen gesetzlichen
Regelungen und zeitgemäßen Formulierungen Rechnung zu tragen ist.