Vorschlag /
Empfehlung:
a.)
Zur Vertretung der/des Ratsvorsitzenden werden 2
Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt.
b.)
Gewählt wird Frau / Herr ……………………… zur / zum 1. stellvertretenden
Ratsvorsitzenden.
Gewählt wird Frau / Herr ……………………… zur / zum 2. stellvertretenden
Ratsvorsitzenden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die
Stellvertretung der Ratsvorsitzenden bzw. des Ratsvorsitzenden. Dieser
Beschluss kann durch Abstimmung nach § 66 NKomVG oder durch Wahl nach § 67
NKomVG erfolgen. Dabei bestimmt der Rat auch, wie viele Vertreter es geben
soll.
Vorgeschlagen
wird hier, dass zur Vertretung der/des Ratsvorsitzenden zwei
Stellvertreter/innen gewählt werden. Anschließend erfolgt dann die Wahl der/des
ersten stellvertretenden Ratsvorsitzenden und der/des zweiten stellvertretenden
Ratsvorsitzenden.