Betreff
Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke im Gemeinderat
Vorlage
B/0691/2016
Art
Beratungsvorlage
Vorschlag /
Empfehlung:
Kein
Beschlussvorschlag.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 57 NKomVG können sich mindestens zwei Ratsfrauen oder
Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Weiteres regelt
auch § 19 der Geschäftsordnung.
Aufgrund des vorliegenden Wahlergebnisses sind im neuen
Gemeinderat die CDU, die SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die UWG, die FDP, die LINKE und die ALFA vertreten. Es
wird davon ausgegangen, dass jeweils für die CDU, die SPD, Bündnis 90/DIE
GRÜNEN, die UWG und die FDP Fraktionen gebildet werden.