Betreff
Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke im Gemeinderat
Vorlage
B/0691/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Kein Beschlussvorschlag.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 57 NKomVG können sich mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Weiteres regelt auch § 19 der Geschäftsordnung.

 

Aufgrund des vorliegenden Wahlergebnisses sind im neuen Gemeinderat die CDU, die SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die UWG,  die FDP, die LINKE und die ALFA vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass jeweils für die CDU, die SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die UWG und die FDP Fraktionen gebildet werden.