a) Festlegung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze
b) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Bei
der Besetzung des Verwaltungsausschusses mit 8 Beigeordneten ergibt sich
folgende Sitzverteilung:
-
CDU 3
-
SPD 3
-
UWG 1
-
Bündnis
90/GRÜNE 1
-
FDP 0
à Beratendes Mitglied
b) Die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:
-
Bürgermeister
Jörg Pieper (Vorsitzender)
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
§ 75 NKomVG regelt die Besetzung des
Hauptausschusses/Verwaltungsausschusses.
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen
entfallenden Ausschusssitze:
Folgende Sitzverteilung ist möglich:
-
CDU 3
-
SPD 3
-
UWG 1
-
Bündnis 90/GRÜNE 1
-
FDP 0 à Beratendes Mitglied
Dieses setzt voraus, dass keine Gruppen gebildet werden. Bei
einer evtl. Gruppenbildung können sich andere Zahlen ergeben.
Da die Sitzverteilung durch Beschluss des Rates festzustellen
ist, könnte dieser wie folgt lauten:
Bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses mit 8
Beigeordneten ergibt sich folgende Verteilung:
-
CDU 3
-
SPD 3
-
UWG 1
-
Bündnis 90/GRÜNE 1
-
FDP 0
à Beratendes Mitglied
b) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses gem. § 75 i. V. mit § 71 Abs. 5 NKomVG.
Nach der entsprechenden Benennung der Beigeordneten kann der
Rat folgenden Beschluss fassen:
Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird vom Rat
wie folgt festgestellt:
-
Bürgermeister
Jörg Pieper (Vorsitzender)
-
…