Vorschlag /
Empfehlung:
Es werden folgende Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die
Ratsfrauen und Ratsherren,
im Verwaltungsausschuss benannt:
Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …
Für die/den Abgeordneten mit beratender Stimme … als Vertreter/in …
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 75 NKomVG ist für die Beigeordneten und die
Abgeordneten mit beratender Stimme jeweils eine Stellvertreterin/ein
Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von
der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich
untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im
Verwaltungsausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder
einen zweiten Stellvertreter bestimmen.