Betreff
Bildung der Fachausschüsse und der sondergesetzlichen Ausschüsse sowie Bestimmung der Anzahl
Vorlage
B/0698/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die folgenden Ausschüsse mit der angegeben Zahl der Sitze:

 

a)      Finanzausschuss                                                                            11 Mitglieder

b)      Schulausschuss                                                                              11 Mitglieder

c)       Sport- und Kulturausschuss                                                      11 Mitglieder

d)      Feuerwehrausschuss                                                                  11 Mitglieder

e)      Ausschuss für Generationen und Soziales                         11 Mitglieder

f)       Bau- und Umweltausschuss                                                     11 Mitglieder

g)      Straßen- und Verkehrsausschuss                                           11 Mitglieder

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat kann aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 71 NKomVG beratende Ausschüsse bilden. Es sind dann sowohl die Ausschüsse zu benennen als auch jeweils die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse zu bestimmen. Anschließend erfolgen die Benennung der  Mitglieder und die Regelung der Stellvertretung. Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss keinen Sitz erhalten, können ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme entsenden.

 

Die Bildung der Ausschüsse, die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung werden durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt (§ 71 Abs. 5 NKomVG). Die Berufung anderer Personen (beratende Mitglieder) muss namentlich erfolgen; dies gilt auch für deren Vertreter/innen.

 

Bisher hatte der Rat folgende Fachausschüsse gebildet:

 

a)      Finanzausschuss                                             11 Mitglieder

b)      Schulausschuss                                               11 Mitglieder

·         Hier handelt es sich um einen Pflichtausschuss gemäß §  110 Nds. Schulgesetz. Entsprechend dieses Gesetzes sind mindestens eine Vertreterin/ein Vertreter der Lehrkräfte, eine Vertreterin/ein Vertreter der Eltern  und eine Vertreterin/ein Vertreter der Schülerinnen/Schüler zu benennen. Diese sind stimmberechtigt.

Bisher gab in diesem Ausschuss fünf hinzugewählte Mitglieder (zwei Lehrkräfte, zwei Elternvertreterinnen/Elternvertreter und eine/einen Schülervertreterin/ Schülervertreter).

c)       Sport- und Kulturausschuss                       11 Mitglieder

d)      Feuerwehrausschuss                                   11 Mitglieder

·         Hier ist der Gemeindebrandmeister (zurzeit Heiko Bruns) hinzugewähltes Mitglied

e)      Sozial- und Jugendausschuss                    11 Mitglieder

·         Hier ist je eine Person des Seniorenbeirats, der Jugendarbeit, des Präventionsrates, der Leitungen der Kindergärten und der Elternvertretung der Kindergärten hinzugewähltes Mitglied.

f)       Bau- und Umweltausschuss                      11 Mitglieder

·         Hier ist je eine/ein Vertreterin/Vertreter des Hegerings und die/der Sprecherin/Sprecher der Agenda-Gruppe hinzugewähltes Mitglied.

g)      Straßen- und Verkehrsausschuss           11 Mitglieder

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderung bei der Bildung der Ausschüsse vor:

 

-          Der jetzige „Sozial- und Jugendausschuss“ wird in „Ausschuss für Generationen und Soziales“ umbenannt.

-          Die hinzugewählten Mitglieder des Ausschusses für Generationen und Soziales kommen aus den folgenden Bereichen:

o   Seniorenbeirat

o   Jugendrat

o   Leitung der Kindertagesstätten

o   Elternvertreterin/Elternvertreter des Kindertagesstätten

o   Präventionsrat