Vorschlag /
Empfehlung:
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt
festgelegt:
a)
Finanzausschuss
…
b)
Schulausschuss
…
c)
Sport- und Kulturausschuss
…
d)
Feuerwehrausschuss
…
e)
Ausschuss für Generationen und Soziales
…
f)
Bau- und Umweltausschuss
…
g)
Straßen- und Verkehrsausschuss
…
Alle Fraktions-/Gruppenmitglieder können
jeweils die Vertretung übernehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Ausschussmitglieder sind durch die Fraktionen/Gruppen zu
benennen. Gemäß § 71 Absatz 4 Satz 3 NKomVG können Abgeordnete, die keiner
Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl
beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes
Mitglied in einem Ausschuss sind.
Darüber hinaus ist festzulegen, ob und wie viele Personen
hinzugewählt werden sollen. Teilweise soll hier die bisherige Regelung
übernommen werden:
a) Finanzausschuss
b) Schulausschuss
·
Hier handelt es
sich um einen Pflichtausschuss gemäß §
110 Nds. Schulgesetz. Entsprechend dieses Gesetzes sind mindestens eine
Vertreterin/ein Vertreter der Lehrkräfte, eine Vertreterin/ein Vertreter der
Eltern und eine Vertreterin/ein
Vertreter der Schülerinnen/Schüler zu benennen. Diese sind stimmberechtigt.
Bisher gab in diesem Ausschuss fünf hinzugewählte Mitglieder (zwei Lehrkräfte,
zwei Elternvertreterinnen/Elternvertreter und eine/einen Schülervertreterin/
Schülervertreter).
c) Sport- und Kulturausschuss
d) Feuerwehrausschuss
·
Hier ist der
Gemeindebrandmeister (zurzeit Heiko Bruns) hinzugewähltes Mitglied
e) Ausschuss für Generationen und Soziales
·
Hier ist je eine
Person des Seniorenbeirats, der Jugendarbeit, des Präventionsrates, der
Leitungen der Kindergärten und der Elternvertretung der Kindergärten
hinzugewähltes Mitglied.
f) Bau- und Umweltausschuss
·
Hier ist je
eine/ein Vertreterin/Vertreter des Hegerings und die/der Sprecherin/Sprecher
der Agenda-Gruppe hinzugewähltes Mitglied.
g) Straßen- und Verkehrsausschuss