Vorschlag /
Empfehlung:
Aufgrund der Reihenfolge im so genannten Zugreifverfahren
sind die Ausschussvorsitze wie folgt den Fraktionen/Gruppen zugeordnet und die
Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter benannt worden:
a)
Finanzausschuss: Vorsitzende
/ Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
b)
Schulausschuss: Vorsitzende
/ Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
c)
Sport- und Kulturausschuss: Vorsitzende / Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
d)
Feuerwehrausschuss: Vorsitzende
/ Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
e)
Ausschuss für Generationen und Soziales: Vorsitzende / Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
f)
Bau- und Umweltausschuss: Vorsitzende / Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
g)
Straßen- und Verkehrsausschuss: Vorsitzende /
Vorsitzender: ……………..
Stellvertreterin
/ Stellvertreter: ………….
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Fraktionen und
Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der
den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Auch die Vertreter sind zu
benennen (nach den Vorschriften des NKomVG ist dieses keine Verpflichtung;
bisher war es aber regelmäßig gängige Praxis).
Die
Reihenfolge der Zugriffe könnte wie folgt aussehen:
CDU |
SPD |
UWG |
Bündnis 90/ Die
Grünen |
FDP |
|
Teiler/Sitze |
10 |
10 |
4 |
4 |
2 |
:1 |
10,00 (1/2 Los) |
10,00 (1/2 Los) |
4,00 (5/6 Los) |
4,00 (5/6 Los) |
2,00 |
:2 |
5,00 (3/4 Los) |
5,00 (3/4 Los) |
2,00 |
2,00 |
1,00 |
:3 |
3,33 (7/8 Los) |
3,33 (7/8 Los) |
1,33 |
1,33 |
0,67 |
:4 |
2,50 |
2,50 |
1,00 |
1,00 |
0,50 |
Gegebenenfalls stimmen sich die Fraktionen im Voraus ab, so
dass kein Zugreifverfahren erfolgen muss.