Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede beschließt, aufgrund der Neugründung der
Kinderfeuerwehr in den Feuerwehreinheiten Wiefelstede und Metjendorf die
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede und
den Anlagen zu § 11.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede sind auf Antrag
der Einheiten, die eine Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr unterhalten Änderungen in
diesem Bereich vorzunehmen.
Im
Einzelnen sind folgende Punkte betroffen:
1.
§
5 Gemeindekommando
Absatz
2 b. Einzufügen sind hier die stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen und
stellvertretenden Ortsbrandmeister.
2.
§
6 Ortskommando
Absatz
3 d. Einzufügen sind hier die Kinderfeuerwehrwartin und der
Kinderfeuerwehrwart.
3.
Im
§ 11 Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird der Absatz neu gefasst,
so dass sich die bisherigen Absätze jeweils um einen Punkt verschieben.
Eingefügt wird hier unter Absatz 2: Die Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr ist
jeweils eine eigenständige Abteilung in der Ortswehr.
4.
§
17 Beendigung der Mitgliedschaft
Absatz 2 und 3 entfallen, da diese Bestimmung
in der Anlage 11 geregelt wurde. Die nachfolgende Rangfolge der Absätze ändert
sich entsprechend.
5.
Die
Anlagen zu § 11 Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede wird wie folgt geändert. Der Begriff
Jugendabteilung wird in allen Paragraphen durch den Begriff Jugendfeuerwehr
ersetzt.
Unter
§ 3 wird der Punkt Mitgliedschaft und unter § 4 die Rechte und Pflichten
eingefügt. Alle anderen Paragraphen verschieben sich entsprechend.
6.
Anlage
zu § 11 Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede.
Diese
Anlage über die Organisation der Kinderfeuerwehr analog zu der Anlage der
Jugendfeuerwehr wird gänzlich neu angefügt.
Die
in den oben genannten Bereichen geänderte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Wiefelstede nebst Anlagen wurde als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
---
Anlagen: