Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015
Vorlage
B/0724/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügten) Zusammenstellung vom 17.11.2016 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG-).

In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2002) sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.

In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung gem. § 89 Satz 2 NKomVG).

Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.

Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.


Finanzierung:

Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.     


Anlagen: