hier: Änderung der Mittelverwendung
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede beschließt, die der Gemeinde Wiefelstede zustehenden
Mittel aus dem Kommunalinvestitonsförderungsgesetz nicht mehr für die
Erweiterung des Kindergartens Thienkamp zu verwenden, sondern diese für die
beschlossene Erweiterung der Grundschule Wiefelstede einzusetzen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Gemeinde Wiefelstede erhält über das og. Förderungsprogramm
des Bundes durch das Land Niedersachsen insgesamt eine Förderung in Höhe von
176.644,47 €. Notwendig für die vollständige Inanspruchnahme dieser Mittel sind
Investitionen in Höhe von mindestens 195.773,01 €.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung
am 25.04.2016 beschlossen, den Kindergarten in Wiefelstede Thienkamp um einen
Gruppenraum und zusätzlich um einen dann vorgeschriebenen Bewegungsraum zu
erweitern und die Fördermittel hierfür einzusetzen.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat mit
Rundschreiben vom 14.11.16 darüber informiert, dass der Bund beabsichtigt, den
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rahmen des
Kindertagesbetreuungsausbaugesetz (KiBA) zu fördern, da das bisherige Programm
ausgelaufen ist und noch ein weiterer erheblicher Bedarf an Plätzen besteht.
Der hier vorliegende Referentenentwurf schränkt die
Förderung nicht, wie im bisherigen Programm, auf die Krippenplätze (U 3 ) ein,
sondern umfasst die notwendigen Investitionen in KiTa Plätze bis einschließlich
sechs Jahren. Hierbei wird eine Förderung für Maßnahmen in Aussicht gestellt,
mit denen nach dem 01.07.2016 begonnen wurde, d. h. verbindliche Verträge zur
Errichtung oder Erweiterung von Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen
wurden.
Für die Erweiterung des Kindergartens wurde mit
Architekt Martens am 18. Juli 2016 der Planungsvertrag geschlossen, so dass
eine Förderung auch für diese Maßnahme in Betracht kommt. Der NSGB geht derzeit
von einer Förderung aus, die sich an die bisherige Förderung des Krippenausbaus
orientiert. Hier wurde eine Förderung in Höhe von 12.000 € je geschaffenen
Krippenplatz gewährt. Sofern diese Fördersätze tatsächlich sowohl für die
Krippen- als auch für die Kindergartenplätze zum Zuge kommen, ergäbe sich für
den Kindergarten Thienkamp für 25 Plätze eine Förderung in Höhe von 300.000 €.
Zu beachten ist hierbei, dass eine parallele Förderung
des Bundes ausgeschlossen ist. Dieses wäre der Fall, wenn die Förderung nach
Art. 104 b Grundgesetz vorläge. Rechtsgrundlage für beide Förderszenarien ist
der Art. 104 b Grundgesetz, so dass hier eine nicht zulässige Doppelförderung
vorläge.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Beschluss über die Verwendung der KIP-Mittel aufzuheben. Diese sollten nach Auffassung der Verwaltung für den bereits beschlossenen Erweiterungsbau der Grundschule Wiefelstede verwendet werden, der ebenfalls vom Förderszenario des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erfasst wird und das notwendige Volumen hat.
Finanzierung:
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Anlagen: