Betreff
Berufung hinzugewählter Mitglieder in den Schulausschuss
Vorlage
B/1031/2018
Aktenzeichen
12003 rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Unter Beibehaltung der Besetzung der Lehrervertretungen und der Schülervertretung werden nachstehende Elternvertretungen für die Restdauer der am 01.11.2016 begonnenen Wahlperiode in den Schulausschuss berufen:

 

a) Carsten Janßen, Siemenkamp 6, 26215 Wiefelstede

    Vertreter: Lars Hilgert, Butjadinger Str. 21, 26215 Wiefelstede

 

b) Frank Wilksen, Federgrasweg 31, 26215 Wiefelstede

    Vertreter: Holger Imenkamp, Alter Postweg 2 d, 26215 Wiefelstede

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 110 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) gehören den kommunalen Schulausschüssen neben Ratsfrauen und Ratsherren auch stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler an. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 hinsichtlich der Zahl dieser Mitgliedergruppen beschlossen, dass je ein/e Vertreter/-in der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler/-innen sowie je ein Ersatzmitglied dem Schulausschuss angehören sollen.

 

Die Verwaltung berichtete in der Schulausschusssitzung am 07.11.2017, dass Herr Kirmes  seine Funktionen als Elternvertreter im Schulelternrat und im Schulvorstand sowie im Gemeindeelternrat zum Schuljahresende 2016/2017 niedergelegt hatte und somit auch als hinzugewähltes Mitglied im Schulausschuss aufgrund der gesetzlichen Folge ausgeschieden sei.

 

Eine Neubesetzung ist durch den Gemeindeelternrat zu veranlassen. Nach mehrmaligen Anläufen fand am 31.01.2018 eine Sitzung des Gemeindeelternrates statt. Hier wurden Herr Wilksen als Vorsitzender und Herr Janßen als stellvertretender Vorsitzender des Gemeindeelternrates gewählt. Außerdem wurde folgende Ausschussbesetzung vorgeschlagen:

 

a) Carsten Janßen, Siemenkamp 6, 26215 Wiefelstede

    Vertreter: Lars Hilgert, Butjadinger Str. 21, 26215 Wiefelstede

 

b) Frank Wilksen, Federgrasweg 31, 26215 Wiefelstede

    Vertreter: Holger Imenkamp, Alter Postweg 2 d, 26215 Wiefelstede

 

 

 

 

 

Das Berufungsverfahren wird durch die Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse verbindlich geregelt. Der Gemeinderat beruft die Vertreter der Schulen nach den Vorschlägen der sie entsendenden Gruppen. Diese Vorschläge sind für die berufenden Gremien des Schulträgers (Gemeinderat) gemäß § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NSchG verbindlich.

 

Gemäß § 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Vorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit nicht durch die besonderen Vorschriften abweichende Regelungen getroffen werden. Da spezialgesetzliche Regelungen nur für das Berufungsverfahren nach § 110 NSchG getroffen wurden, finden für den Schulausschuss die Bildungs- und Verfahrensvorschriften der § § 71 und 72 NKomVG Anwendung.

 

Die Ausschussbesetzung mit den neuen Mitgliedern muss vom Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festgestellt werden.