hier: Antrag Müller + Egerer, 26180 Rastede, An der Brücke 27, vom 07.02./13.02.2018
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem
Gemeinderat die Gewährung eines Investitionszuschusses an die Firma Müller
& Egerer, Rastede, in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 € zu.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat den
Abschluss einer Vereinbarung über die Verlängerung der Rechtsabbiegespur und
die Verbreiterung der Nebenanlage an der August-Hinrichs-Straße entsprechend
der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Heinzelmann mit dem Land
Niedersachsen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma
Müller & Egerer über die Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahme
zu. Die Kostenbeteiligung an dieser Maßnahme beträgt 50 % der Gesamtkosten,
max. 30.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aus
den als Anlage beigefügten Unterlagen ist die Begründung des o. a. Antrages zu
entnehmen. Die Erforderlichkeit der Erweiterungsmaßnahme wurde mehrfach von der
Verwaltung in den zuständigen Gremien vorgetragen und bestätigt. Leider konnte
hiervon das Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg
trotz erheblicher Bemühungen nicht überzeugt werden, da die hier festgestellten
Verkehrsbelastungen/Unfallzahlen keine sogenannte „Gefahrenstelle“ ergeben
haben, somit keine Dringlichkeit für diese Maßnahme vorliegt und deshalb vom
Land Niedersachsen keine Mittel bereitgestellt werden konnten, auch eine
Drittelbeteiligung wurde abgelehnt.
Die
Bemühungen hierzu können in den Sitzungen mündlich bei Bedarf vorgetragen
werden.
Bislang
haben der Antragsteller Egerer und die Gemeinde Wiefelstede für die Erarbeitung
der Planungen jeder 2.800,00 € (insgesamt 5.600,00 €) gezahlt. Die
Herstellungskosten der Verlängerung der Rechtsabbiegespur und der Verbreiterung
der Nebenanlage wie bisher geplant betragen laut einem Orientierungsangebot
einer anerkannten Tiefbaufirma rd. 53.500,00 €, die notwendigen
Ingenieurleistungen für die Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung der
Maßnahme betragen rd. 6.500,00 €, insgesamt sind demnach noch rd. 60.000,00 €
aufzubringen, wenn diese verkehrliche Maßnahme zeitgleich mit dem geplanten
Cafe Müller & Egerer bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt werden und eine
abgerundete Planung von Verkehrsflächen- und Grundstücksgestaltung erreicht
werden soll. Hierdurch wäre zweifellos neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit
für die Verkehrsteilnehmer auch eine große optische Aufwertung des gesamten
Kreuzungsbereiches möglich und wünschenswert.
Der
Antragsteller hat zusätzlich zu den bisherigen Planungskosten in Höhe von
2.800,00 € auch bereits die erforderlichen Verkehrsflächen vermessen lassen und
dem Land Niedersachsen im Tausch gegen die Parkplatzflächen 113 m² übertragen.
Für den Ankauf des ehemaligen Parkplatzes wurde von Müller & Egerer
insgesamt trotz Verrechnung mit den abgegebenen Verkehrsflächen noch ein
Ankaufpreis von insgesamt 20.100,00 € an das Land Niedersachsen zusätzlich
gezahlt, zuzüglich der Vermessungskosten hierfür.
Das
trotz dieser zusätzlichen Einnahme das Land Niedersachsen in Höhe von rd.
20.000,00 € keine Kostenbeteiligung an den Kosten der Abbiegespurverlängerung
und Nebenanlagenverbreiterung möglich war, ist für alle Beteiligten sehr schwer
nachvollziehbar.
Da
Herrn Egerer jedoch sehr daran gelegen ist in dem Umfeld des neuen Cafe’s in
diesem Kreuzungsbereich einen verkehrssicheren Bereich und eine ansprechende
Gesamtgestaltung bis zur Betriebseröffnung zu erreichen, sollte dieses Ziel mit
einer Kostenbeteiligungszusage in Höhe von 50 % der Gesamtkosten von der
Gemeinde Wiefelstede unterstützt werden, wenn das Land
Niedersachsen jetzt kurzfristig eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wiefelstede
über die Planungsumsetzung im Sommer/Herbst 2018 abschließt, ohne zusätzliche
Ablösekosten für die Erweiterungsfläche zu fordern und dem Abschluss eines
Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wiefelstede und Müller &
Egerer zustimmt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Kostenbeteiligungsmittel in Höhe von 50 % (30.000,00 €) an den
Gesamtmaßnahmekosten in Höhe von max. 60.000,00 € sind durch Einsparungen bei
Maßnahmen im Tiefbaubereich aufzubringen und bis zum Abschluss der Vereinbarung
mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss des Erschließungsvertrages
nachzuweisen.
Anlagen: