Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Richtlinie
zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede, wie im
Entwurf in der Ausschusssitzung für Generationen und Soziales am 10.04.2018
vorgelegt, mit Wirkung ab 01.08.2018.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Das Land Niedersachsen wird zum 01.08.2018
die Beitragsfreiheit im Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten
Lebensjahr im Umfang bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche
einführen. Diese Neuerung wird im Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) detailliert
aufgenommen und festgeschrieben werden.
Bislang war in Niedersachsen nur das letzte
Kindergartenjahr vor Schuleintritt gebührenfrei und das Land zahlte den
Kommunen einen Pauschalbetrag von monatlich 120 bzw. 160 Euro (bei
Vormittagsplatz bzw. Ganztagsplatz) pro Kind als Ersatz für die fehlenden
Elternbeiträge. Für die Gemeinde Wiefelstede ergab sich aus dieser Regelung
jährlich ein kommunal zu tragendes Defizit von ca. 70.000 Euro.
Als Ausgleich für die wegfallenden
Elternbeiträge aller Kindergartenkinder ab August 2018 wird das Land anstelle
der bisherigen Pauschalerstattungen die Finanzhilfe für das Fachpersonal für
Kindergartenkinder erhöhen. Für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 soll
der erhöhte Finanzhilfesatz 55% der anerkannten Fachpersonalkosten betragen.
Bis zum Kindergartenjahr 2021/2022 soll dieser Erstattungssatz jährlich um 1%
steigen, so dass dann dauerhaft 58% gezahlt werden sollen. Für die Gemeinde
Wiefelstede wird dadurch jährlich ein weitaus größeres Defizit entstehen als
bislang.
Für einen ausreichenden Ausgleich der
wegfallenden Elternbeiträge wäre für Wiefelstede ein 60% Satz notwendig, dabei
eingerechnet die Inanspruchnahme des Einsatzes der wirtschaftlichen
Jugendhilfe des Landkreises, die bislang mit ca. 40.311,96 € (=1,68 % der Summe
des Fachpersonalkostenzuschuss des Landes) die Kindergartenbeiträge für Eltern
mit geringem Familieneinkommen übernimmt.
Erwartetes zusätzliches Defizit in den
folgenden Kindergartenjahren ohne Einrechnung von Personalkostensteigerungen
(s. hierzu auch Aufstellung in der Anlage):
2018/2019 ca.
165.000,00 Euro
2019/2020 ca.
141.000,00 Euro
2020/2021 ca.
117.000,00 Euro
2021/2020 ca. 93.000,00 Euro
Die letztgenannte Defizitsumme gilt dann auch
für die Folgejahre, jedoch ohne weitere Ausweitung der Betreuungskapazitäten.
Nicht eingerechnet ist hier die Beitragsausfallsumme für die beitragsfreien 50
Kindergartenkinder in der neuen Kindertagesstätte der AWO in Metjendorf. Hier
ist nochmal von Mindereinnahmen/Defiziten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro
jährlich auszugehen, da die Höhe der nach Familieneinkommen gestaffelten
Elternbeiträge mit dem Heinrich-Kunst-Kindergarten in Ofenerfeld (ebenfalls 50
Kinder in 2 Gruppen) zu vergleichen ist.
Eine weitere finanzielle Problematik ergibt
sich aus der Tatsache, dass Kinder bzw. ihre Eltern ab ihrem 3. Geburtstag
einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. In vielen Fällen
verweilen die Kinder dann jedoch noch in der Krippe oder bei einer Tagesmutter
bzw. in der Großtagespflege, weil nicht unterjährig freie Plätze in den
Kindergärten in der Gemeinde zur Verfügung stehen. Diese Kinder über drei
Jahren werden von der Finanzhilfepauschale des Landes überhaupt nicht
berücksichtigt. Jedoch werden die Eltern ab dem 3. Geburtstag des Kindes auf
einen gebührenfreien Kinder(garten)betreuungsplatz bestehen, da sie nicht mehr
die Krippengebühren oder die Kosten für die Betreuung bei der Tagesmutter
zahlen möchten.
Da ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz im Kindergarten ab dem dritten Geburtstag besteht, wird die
Gemeinde, wenn ein Kindergartenplatz nicht angeboten werden kann, eine Lösung
finden müssen, da die Eltern ganz sicher keine Gebühren für ihre
Kinderkrippenbetreuung mehr bezahlen wollen oder müssen. Andere Gemeinden im
Ammerland erstatten zurzeit schon die erhöhten Kosten zu den Gebühren für
einen Kindergartenplatz, da hier die Rechtslage schon bisher nicht eindeutig
ist. In Wiefelstede wird zurzeit darauf gesetzt, dass es den Eltern der geringe
Gebührenunterschied wert ist, für den „Mehrwert“ der personell besser
ausgestatteten Krippe bzw. Tagespflege auch geringfügig mehr zu zahlen und das
3-jährige Kinder erst zu Beginn des Kindergartenjahres wechseln zu lassen.
Hier gab es bislang immer eine Akzeptanz der Eltern, aber dieses wird in
Zukunft nicht mehr zu erwarten sein, da es dann um die Abwägung von Kosten zu
Gebührenfreiheit geht.
Analog einer Hochrechnung der Anzahl der
dreijährigen Kinder in Krippe oder Tagespflege mit Stand März 2018 bis zum
Beginn des Kindergartenjahres zum August käme es hier zu weiteren Kosten in
Höhe von 58.000,00 € jährlich ab dem Kindergartenjahr 2018/2019, die als Folge
der Entscheidungen auf Landesebene vom Land zu tragen wären, was vermutlich
jedoch nicht eintreten wird.
Da der Kindergartenbesuch bis zu einer
Betreuungszeit von 8 Stunden täglich gebührenfrei sein wird, ist damit zu
rechnen, dass die Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen in den Kindergärten
deutlich steigen wird. Diese Tendenz ist schon bei den Kindergartenanmeldungen
für August 2018 zu erkennen. Auch wenn keine Notwendigkeit der ganztägigen
Betreuung aufgrund der Berufstätigkeit besteht, wird die Nachfrage bestehen,
dieses kostenlose Angebot in Anspruch zu nehmen. Diese Kapazitäten an
Ganztagsbetreuungsplätzen bestehen aber derzeit nicht. Und selbst, wenn
Räumlichkeiten auch an Nachmittagen frei sind und zur Verfügung stehen, so
besteht keine Möglichkeit, aufgrund des bundesweiten Mangels an Fachpersonal
ErzieherInnen oder Sozialassistentent(inn)en in ausreichender Anzahl
einzustellen.
Hier wird künftig darauf zu achten sein, wer
wirklich aus Berufsgründen einen ganztägigen Betreuungsplatz benötigt und wer
nicht.
Die Änderung des Nds. Schulgesetzes, auch zum
Sommer 2018, hat zur Folge, dass die Kapazitäten der Kindergärten in einem
weiteren Ausmaß strapaziert werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr
zwischen dem 01. Juli und dem 30.September des Jahres vollenden, können die
Eltern ab diesem Jahr wählen, ob das Kind in diesem Jahr oder erst im Folgejahr
eingeschult wird. Stichtag für die Entscheidung ist der 01.Mai.
Diese unvorhergesehene Gesetzesänderung hat
zur Folge, dass theoretisch ein Viertel eines Kinderjahrganges weiterhin den
Kindergarten besuchen kann/muss, wenn keine Einschulung erfolgt. Rechnerisch
sind dieses Viertel für den Nordbereich Wiefelstede ca. 20 Kinder, die gleiche
Anzahl gilt für den Südbereich Metjendorf, Heidkamp, Ofenerfeld.
Die Recherche zusammen mit den
Kindertagesstättenleiterinnen hat ergeben, dass ca. 50% der Eltern der
betroffenen Kinder diese Möglichkeit der späteren Einschulung wählen wird, so
dass im Nordbereich der Gemeinde und im Südbereich jeweils 10
Kindergartenplätze für diese Kinder geblockt werden mussten. Das bedeutet, dass
weniger neue Kindergartenkinder aufgenommen werden können. Dieses führt zu
einem erneuten und verstärkendem Engpass in der Kindergartenversorgung. Und
umso weniger Kinder aus der Tagespflege und den Krippen können mit ihrem
dritten Geburtstag in den Kindergarten gebührenfrei aufgenommen werden.
Die aktuelle Anmelde-/Aufnahmesituation der
Kindertagesstättenkinder sieht für August 2018 wie folgt aus:
Im Nordbereich der Gemeinde (Wiefelstede,
Spohle und Gristede) können 21 Kindergartenkinder nicht entsprechend der
Anmeldungen und des Betreuungsbedarfs aufgenommen werden. In den Außengruppen
Gristede (1 Platz) und Spohle (5 Plätze) sind allerdings noch insgesamt 6
Plätze frei, die den Eltern jetzt angeboten werden.
In die Krippengruppen können 17 angemeldete
Kinder nicht aufgenommen werden.
Im Südbereich der Gemeinde (Heidkamp,
Ofenerfeld, Metjendorf) können im August 54 Kinder keinen Kindergartenplatz
nach zeitlichem Betreuungswunsch (vormittags bzw. ganztags) bekommen.
Allerdings wurden 21 Kinder dieser Anzahl gleich für die neue Kindertagesstätte
der AWO in Metjendorf angemeldet, die dann ca. im Februar 2019 eröffnet wird.
33 Kinder benötigen aber einen Betreuungsplatz schon zum August 2018, so dass
mit der Erteilung der Platzzusagen/-absagen mit erheblichem Unmut und
familiären Betreuungsproblemen zu rechnen sind.
Diesen 33 Eltern kann zwischenzeitlich bis
Anfang 2019 nur ein Nachmittagsbetreuungsplatz im Kindergarten Metjendorf
angeboten werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese 4-stündige
Nachmittagszeit nur für wenige Eltern passgenau und akzeptabel ist.
Da die Änderungen zur Gebührenfreiheit im
Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder (KiTaG) ab 08/2018 gelten und die Betreuungsverträge der
einzelnen Träger der Kindertagesstätteneinrichtungen in Wiefelstede
einschließlich der Gebührenrichtlinie mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages
normalerweise bis Ende des 1. Quartals abgeschlossen werden, ist es notwendig,
die Richtlinie der Gebühren für Kindertagesstätten zu ändern.
Die Gebührenpflicht nach sozialer Staffelung
sowie die Modalitäten der Geschwisterermäßigung werden sich nach dem Entwurf
der neuen Richtlinie zur Gebührenregelung nur auf Kinder im Krippenalter sowie
auf Hortkinder beziehen, da für Kindergartenkinder ab August 2018 keine
Gebühren mehr zu entrichten sind. (s. Anlage Richtlinie zur Gebührenregelung)
Finanzierung:
Die o.g. finanziellen Auswirkungen sind bislang im Haushalt
2018 noch nicht eingeplant und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden,
sobald durch detaillierte Regelung im Nds. Gesetz
über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und nach Abschluss der
diesjährigen Betreuungsverträge in Krippen und Tagespflege (genaue Geburtsdaten
der bald dreijährigen Kinder, Betreuungsumfang und Gebühreneinstufung nach
Familieneinkommen) die Summen konkreter berechnet werden können.
Für das HH-Jahr 2019ff sind die Mindereinnahmen bei den
Trägern als zusätzliche Ausgaben bei der Gemeinde Wiefelstede einzuplanen.
Anlagen: