Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede wählt
Herrn Hajo Kraß, geb. am 07.10.1949, Metjendorf, Metjengerdesweg 16, 26215
Wiefelstede, zum Schiedsmann der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche
Schiedsämter (NSchÄG) haben Städte und Gemeinden Schiedsämter einzurichten,
Schiedspersonen zu wählen und die Sachkosten zu tragen. Schiedspersonen müssen
mindestens 30 Jahre alt sein; eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Sie sollen
befähigt sein für die Streitschlichtung, um den sozialen Frieden zwischen Parteien
wiederherzustellen und je nach Fall einen einvernehmlichen
Täter-Opfer-Ausgleich zu schaffen. Der Rat wählt die Schiedsperson und deren
Stellvertreter für jeweils fünf Jahre. Die Tätigkeit der Schiedsperson ist
ehrenamtlich.
Das Amt der derzeitigen Schiedsperson, Frau Margrit
Osterloh, endet am 31. Mai 2018. Frau Osterloh steht für eine Wiederwahl nicht
zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist das Amt neu zu besetzen.
Aufgrund des erschienenen Zeitungsartikels haben sich
die nachfolgend aufgeführten Personen gemeldet und Interesse am Schiedsamt
gezeigt:
- Hajo
Kraß, geb. am 07.10.1949, Metjendorf, Metjengerdesweg 16, 26215
Wiefelstede
- Wilhelm
Küppers, geb. am 28.02.1954, An der Försterei 3, 26215 Wiefelstede
Die Verwaltung teilt mit, dass eine Person aus der
Gemeinde Wiefelstede gewählt werden muss (§ 3 Abs. 3 Ziffer 2 NSchÄG). Herr
Kraß und Herr Küppers haben sich bereits im letzten Jahr in der
Verwaltungsausschusssitzung am 18.09.2017 vorgestellt, da sie sich mit zwei
weiteren Personen für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson beworben
haben. Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, dass einige Beigeordnete für Herrn
Kraß gestimmt haben. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung ohne eine weitere
Vorstellung der Bewerber Herrn Kraß für das Amt der Schiedsperson vor.
Finanzierung:
---
Anlagen: ---