Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Richtlinie zur
Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede, wie im
Entwurf in der Ausschusssitzung für Generationen und Soziales am 19.06.2018
vorgelegt, mit Wirkung ab 01.08.2018 vorbehaltlich des Beschlusses des
Niedersächsischen Landtags für eine Beitragsfreiheit im Kindergarten für
Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Das Land Niedersachsen wird zum 01.08.2018 die Beitragsfreiheit im
Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang bis zu
8 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche einführen. Diese Neuerung wird im
Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) detailliert
aufgenommen und festgeschrieben werden.
Aufgrund dieser Neuregelung lag in der Sitzung des Ausschusses für
Generationen und Soziales am 10.04.2018 schon ein Entwurf einer Richtlinie für
die Kindertgesstättengebühren in Wiefelstede vor, der den Wegfall der
Kindergartengebühren berücksichtigte.
In der Sitzung des Verwaltungsausschuss vom 23.04.2018 wurde diese
Richtlinie dann noch um einen Absatz erweitert, so dass Eltern, die zurzeit
schon Kinder in den Wiefelsteder Kindertagesstätten betreuen lassen, durch den
Nichtberücksichtigung der Kinder im beitragsfreien Kindergarten beim
Geschwisterrabatt in den nächsten zwei Jahren nicht finanziell schlechter
gestellt werden als durch Gebühreneinstufung nach der bisherigen Richtlinie.
(sh. Anlage, kenntlich gemacht durch kursive Schrift).
Der aktuelle Gesetzesentwurf macht inzwischen deutlich, dass nicht
generell Kindergartenkinder beitragsbefreit werden sollen, sondern nur die
Kinder ab dem dritten Geburtstag. In altersgemischten Gruppen ist es aber die
Regel, dass auch Zweijährige in die Kindergartengruppe aufgenommen werden, für
diese sind dann bis zum dritten Geburtstag noch Gebühren zu errichten.
Der Krippenbeitrag kann für diese Kinder nicht angewandt werden, da die
Betreuungsqualität und der Personalschlüssel dort mit den Kindergartengruppen
nicht vergleichbar ist.
Insofern ist es notwendig, die bisherigen Kindergartengebühren,
gestaffelt nach Einkommen und Umfang der Betreuung, als Gebühr für zweijährige
Kinder in Kindergartengruppen in die Richtlinie mit hineinzunehmen. (s. Anlage,
kenntlich gemacht durch kursive Schrift).
Finanzierung:
Die insgesamten finanziellen Auswirkungen der Gebührenfreiheit der über
Dreijährigen im Kindergarten sind bislang im Haushalt 2018 noch nicht
eingeplant und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden, sobald durch
detaillierte Regelung im Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder (KiTaG) die genauen Modalitäten der Finanzhilfe feststehen. Für das
HH-Jahr 2019ff sind evtl. Mindereinnahmen als zusätzliche Ausgaben einzuplanen.
Anlagen: