hier: Förderung über das "LEADER-Projekt" - Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, den Rundwanderweg Wiefelsteder Kirchweg Teil II im Jahr 2019 vorbehaltlich der 100 %igen
Förderung über das LEADER-Projekt als Maßnahme der Gemeinde Wiefelstede
durchzuführen.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten einen Vertrag über
die Nutzung des Kirchweges auf dem Areal der Landesforsten als Freizeitweg
abzuschließen und sowohl die Unterhaltungskosten- als auch die
Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede hat im Frühjahr dieses Jahres mit LEADER-Fördermitteln den
Kirchweg in Wiefelstede als Fuß- und Radweg saniert und bis zur Stahlstraße
wieder hergestellt. Der Wiefelsteder Kirchweg führte ursprünglich von Mansholt
über Dingsfelde nach Wiefelstede. Der OBV Dingsfelde hat bei der ursprünglichen
Antragstellung bereits deutlich gemacht, dass prinzipiell die Herrichtung des
Kirchweges auf der gesamten Länge bis zur Mansholter Straße wünschenswert wäre.
Dieser Wunsch kann auch im Hinblick auf die touristische Erschließung der
Gemeinde Wiefelstede grundsätzlich unterstützt werden.
Die
im Frühjahr hergerichtete Wegstrecke stand im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede
und konnte so ohne weitere Zustimmung eines Dritten durchgeführt werden. Der
nunmehr angedachte zweite Bauabschnitt steht im Eigentum der Landesforsten.
Voraussetzung für den Ausbau des Kirchweges im Bereich der Landesforsten ist
eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wiefelstede und den Landesforsten zur
Nutzung des Kirchweges als Freizeitweg.
Für
die Inanspruchnahme des entsprechenden Wegeareals ist eine jährliche Wegepacht
in Höhe von 150,- Euro je Hektar von der Gemeinde zu entrichten. Ferner hat sie
die Unterhaltungskosten sowie die Verkehrssicherungspflicht entsprechend dem
als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs zu übernehmen.
Der
Wiefelsteder Kirchweg ist nach Kenntnis des Unterzeichnenden der einzige
Kirchweg in der Gemeinde, sodass dieser eine herausgehobene Stellung inne hat.
Ausdiesem Grunde sollte die Herrichtung des Kirchweges im Rahmen eines
LEADER-Projektes einschließlich der vertraglichen Regelungen zum Unterhalt, der
Pachtentschädigung sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht übernommen
werden sofern das Projekt zu 100 % aus dem LEADER-Förderprogramm gefördert
wird.
Im
Rahmen eines Gesprächs hat die Geschäftsstelle der LEADER-Region Parklandschaft
Ammerland signalisiert, dass auch für den 2. Teil eine Förderung in Betracht
käme, sofern entsprechende Beschlüssen gefasst werden würden.
Finanzierung:
Die Haushaltsmittel in Höhe von 64.000,00 Euro sind sowohl auf der Auszahlungsseite als auch auf der Einzahlungsseite im Finanzhaushalt 2019 einzuplanen. Die Kosten für die lfd. Unterhaltung betragen gemäß der anliegenden Kostenschätzung jährlich rd. 5.400,00 Euro.
Anlagen:
a)
Projektbogen für die lokale Aktionsgruppe
b)
Entwurf einer vertraglichen Regelung über
Freizeitwege
c)
Kostenschätzung jährlicher Aufwand