hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Beschluss des Lärmaktionsplans
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den als Anlage beigefügten
Lärmaktionsplan.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Gemeinde Wiefelstede ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hierrüber wurde bereits berichtet (siehe Vorlage B/1143/2018).
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2018 dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat in der Zeit vom
13.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 öffentlich ausgelegen. Der Hinweis
hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 05.09.2018 und auf der
Internetseite der Gemeinde in der Zeit vom 05.09.-15.10.2018. Die betroffenen
Behörden, der Landkreis Ammerland als Straßenverkehrsbehörde und die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wurden mit Schreiben vom 04.09.2018
über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung unterrichtet.
Während des Auslegungszeitraumes sind nachfolgende
Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen, zu denen die Verwaltung folgende
Abwägungsvorschläge unterbreitet:
Landkreis Ammerland (E-Mail vom 12.10.2018):
„Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wiefelstede wurde zur
Kenntnis genommen.
Anregungen werden nicht vorgebracht; es stellt sich lediglich die Frage, ob im Kapitel 6 die Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 826 anstatt der L 846 gemeint sein könnte.“
Abwägungsvorschlag: Es handelt sich hier tatsächlich um die L 826. Der redaktionelle Hinweis wird beachtet.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
„Die NLStBV - OL ist ständig bestrebt, im Sinne der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs im Rahmen der Zuständigkeit sowie der personellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konkrete bauliche und verkehrliche
Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des klassifizierten Straßennetzes zu planen und
umzusetzen. Vor diesem Hintergrund können auch evtl. Lärmbetroffenheiten
minimiert werden.“
Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Von privater Seite sind während der Auslegungszeit keine Stellungnahmen eingegangen.
In der Endfassung des Lärmaktionsplanes wurde außerdem aus redaktionellen Gründen das Kapitel 5 "Mitwirkung der Öffentlichkeit" (neu: Kapitel 11) hinter das Kapitel 11 „Langfristige Strategien“ (neu: Kapitel 10) verschoben.
Der Lärmaktionsplan wird nach Beschlussfassung im Gemeinderat über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz an die EU weitergeleitet. Er ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Finanzierung:
./.
Anlagen: