Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Eiziehung
der Wegefläche der Gemeindestraße „Schollkamp“ (Flursttück 225 der Flur 20)
gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Eine
Grundstücksanliegerin plant den Neubau eines Wohnhauses als Hintergrundbebauung
auf einem Grundstück im „Kielkamp“,
hierüber wurde bereits im
Verwaltungsausschuss am 09.04.2018 beraten und einer Befreiung
zugestimmt. Die Zuwegung zu dem
Hintergrundstück soll über das Flurstück 225 der Flur 20 erfolgen. Dieses
Flurstück befindet sich derzeit im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede und dient
lediglich als Zuwegung zum Regerückhaltebecken, s. beigefügter Lageplan.
Das
Wegeflurstück soll nun an die angrenzende Grundstückseigentümerin veräußert
werden und kann dann als Zufahrt zu dem Hintergrundstück dienen. Die Gemeinde
Wiefelstede wird hierbei ein Überwegungsrecht erhalten, damit eine
Erreichbarkeit des Regenrückhaltebeckens gegeben ist. Bei dem Verkauf der
Wegefläche handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gem. Nr. 1
d) Nr. 4 der Anlage zur Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede. Hierrüber wurde
bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 19.06.2018 berichtet.
Die
Wegefläche dient dann nicht mehr dem öffentlichen Verkehr und muss somit gem. §
8 Nds. Straßengesetz eingezogen werden.
Da
es sich um die Einziehung einer Verkehrsfläche ohne wesentliche Bedeutung
handelt, soll von einer Bekanntmachung vor der Einziehung der
Verkehrsfläche abgesehen werden, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 Nds. Straßengesetz. Nach
Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt dann lediglich die
Bekanntmachung der Einziehung der Straße und ab wann diese wirksam wird.
Finanzierung:
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Anlagen: