Betreff
Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Wiefelstede
Vorlage
B/1249/2018
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113 und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) die Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkeises erarbeitet und vorgestellt.

Auf der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises am 05.09.2018 wurde über das Konzept beraten und wohlwollend entschieden. Erreicht werden soll, dass alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises Aufwandsentschädigungen in gleicher Höhe an die Feuerwehrkameraden auszahlen. Eine Einigung hierüber ist soweit erfolgt, so dass die geänderte Satzung mit den neuen Beträgen ab dem 01.01.2019 in Kraft treten kann.

Zum einen wurden die Aufwandsentschädigungen für bereits besetzte Funktionen erhöht und es sind Funktionen hinzugekommen, die in der Gemeinde Wiefelstede derzeit nicht besetzt sind. Um eine zukünftige Besetzung der Funktionen zu ermöglichen und Kosten für weitere Satzungsänderungen zu sparen, werden diese bereits jetzt in die Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede aufgenommen.

Die Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten Aufstellung/Gegenüberstellung und der 8. Änderungssatzung entnommen werden.

Durch die Anhebung der Aufwandsentschädigungen sind Mehrausgaben in Höhe von ca. 4.400,00 € pro Jahr zu erwarten.

Hinzu kommt noch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an den Lehrgängen der Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy von 62,00 € auf 70,00 € pro Tag. Da die Anzahl der Teilnehmer an den Lehrgängen stark schwankt, kann für das Jahr 2019 keine Aussage getroffen werden. In 2017 wurden 48 Lehrgangstage a´62,00 € ausgezahlt. Dies hätte dort zu Mehrausgaben in Höhe von 384,00 € geführt.

     


Finanzierung:

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Anlagen: