Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113
und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom
18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) die Achte Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der
Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den
Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen
für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkeises erarbeitet und
vorgestellt.
Auf
der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises am 05.09.2018 wurde
über das Konzept beraten und wohlwollend entschieden. Erreicht werden soll,
dass alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises Aufwandsentschädigungen in
gleicher Höhe an die Feuerwehrkameraden auszahlen. Eine Einigung hierüber ist
soweit erfolgt, so dass die geänderte Satzung mit den neuen Beträgen ab dem
01.01.2019 in Kraft treten kann.
Zum
einen wurden die Aufwandsentschädigungen für bereits besetzte Funktionen erhöht
und es sind Funktionen hinzugekommen, die in der Gemeinde Wiefelstede derzeit
nicht besetzt sind. Um eine zukünftige Besetzung der Funktionen zu ermöglichen
und Kosten für weitere Satzungsänderungen zu sparen, werden diese bereits jetzt
in die Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede aufgenommen.
Die
Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten
Aufstellung/Gegenüberstellung und der 8. Änderungssatzung entnommen werden.
Durch
die Anhebung der Aufwandsentschädigungen sind Mehrausgaben in Höhe von ca.
4.400,00 € pro Jahr zu erwarten.
Hinzu
kommt noch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an den
Lehrgängen der Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy von 62,00 € auf 70,00 € pro
Tag. Da die Anzahl der Teilnehmer an den Lehrgängen stark schwankt, kann für
das Jahr 2019 keine Aussage getroffen werden. In 2017 wurden 48 Lehrgangstage
a´62,00 € ausgezahlt. Dies hätte dort zu Mehrausgaben in Höhe von 384,00 €
geführt.
Finanzierung:
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Anlagen: