Betreff
Festsetzung des Grundstücksverkaufpreises und des Ablösungsbetrages für die Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge im Bebauungsplangebiet Nr. 29 II "Heidkamp-Nord"
Vorlage
B/1407/2019
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt für die Grundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“:

a)  die Grundstücke nach Parzellierung zu einem Preis von 96,36 €/m² zu veräußern.

b) die Ablösung der Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge gemäß 14 der Erschließungsbeitragssatzung und § 10 der Abwasserbeitragssatzung mit einem Ablösungsbetrages in Höhe von insgesamt 28,64 €/m² (für den Erschließungsbeitrag 23,58 €/m², für den Niederschlagswasserbeseitigungsbeitrag 1,20 €/m² und für den Schmutzwasserbeseitigungsbeitrag 3,86 €/m²).

Die Vereinbarung über die Ablösung der Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge ist für jedes Grundstück in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Der Gesamtverkaufspreis (einschließlich des Ablösungsbetrages für die Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge) für die Grundstücke beträgt somit 125,00 €/m².

Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 den Bebauungsplan Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“ als Satzung beschlossen. Die Verkaufsfläche beträgt insgesamt 16.765 m².

Für das Bebauungsplangebiet Heidkamp-Nord schlägt die Verwaltung, analog zum zuletzt vermarkteten Baugebiet „An der Alexanderheide“, die Festsetzung eines Verkaufspreises in Höhe von 125,00 €/m² vor.  Hierbei ist zusätzlich zum beschlossenen Infrastrukturzuschlag (gem. VA-Beschluss vom 08.08.2016) von 10,00 €/m²  ein zusätzlicher Infrastrukturzuschlag in Höhe von 33,48 €/m² eingerechnet.

Die Kalkulation für die Festsetzung des Grundstückspreises und des Ablösungsbetrages für die Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung.


Finanzierung:

Die Einzahlungen und Erträge wurden bzw. werden im Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 eingeplant.

  


Anlagen: